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| Steuer und Behinderung |
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Geschrieben von: Ironiemus48 - 10-30-2014, 05:37 PM - Forum: Allgemeines
- Antworten (1)
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Viele von uns haben einen Grad der Behinderung kurz GdB
und viele verschenken jedes Jahr Geld, hier mal ein kleiner Tipp mit entsprechender Tabelle
ELStAM - Arbeitnehmer: Freibeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene
1. Höhe der Pauschbeträge
Der Pauschbetrag für behinderte Menschen beträgt pro Jahr bei einem Grad der Behinderung von
25 und 30: 310 Euro
35 und 40: 430 Euro
45 und 50: 570 Euro
55 und 60: 720 Euro
65 und 70: 890 Euro
75 und 80: 1.060 Euro
85 und 90: 1.230 Euro
95 und 100: 1.420 Euro
Blinde sowie dauernd hilflose behinderte Menschen erhalten einen Pauschbetrag von 3.700 Euro jährlich. Die Voraussetzungen sind durch einen Ausweis nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (früher: Schwerbehindertenausweis), der mit dem Merkzeichen Bl oder H gekennzeichnet ist, oder durch einen Bescheid über die Einstufung in Pflegestufe III nachzuweisen.
Der Pauschbetrag für Hinterbliebene beträgt 370 Euro jährlich. Hinterbliebene sind Personen, denen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
2. Gültigkeitsdauer:
Die Gemeinden haben im Kalenderjahr 2011 der Finanzverwaltung die bei ihnen gespeicherten Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene mit dem jeweiligen Gültigkeitsdatum einmalig übermittelt. Diese Daten fließen in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein.
Der Freibetrag für behinderte Menschen ist deshalb nur dann neu zu beantragen, wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder Veränderungen im Grad der Behinderung eingetreten sind.
3. Übertragung von Freibeträgen auf andere Personen:
Steht der Pauschbetrag dem Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner oder einem Kind des Arbeitnehmers zu, für das er einen Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld hat, und nehmen diese Personen den Pauschbetrag nicht in Anspruch, so kann dieser als ELStAM des Arbeitnehmers gebildet werden.
Der einem Kind zustehende Pauschbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile zur Hälfte übertragen, es sei denn, der Kinderfreibetrag wurde auf den anderen Elternteil übertragen.
Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich.
Ist ein Elternteil verstorben oder lebt er nicht im Inland, kann der Pauschbetrag in voller Höhe als ELStAM des anderen Elternteils gebildet und damit übertragen werden.
Die Pauschbeträge können auch noch im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Voraussetzungen
1. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 25 %
Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 25 steht der entsprechende Pauschbetrag unter folgenden weiteren Voraussetzungen zu:
Es besteht wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder andere laufende Bezüge oder
die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt oder beruht auf einer typischen Berufskrankheit.
2. Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Zu beachten
Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich grundsätzlich danach, wo der Bürger bei Antragstellung seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Hamburger Bürger können sich bei ELStAM-Angelegenheiten auch an jedes andere regional zuständige Finanzamt in Hamburg wenden.
Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
Erforderliche Unterlagen
Formular ' Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift (ggf. beider Ehegatten / Lebenspartner).
Schriftlich (per Brief): Schwerbehindertenausweis oder, bei einem Grad der Behinderung unter 50, Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. entsprechender Bescheid (Kopie genügt)
Persönlich: Schwerbehindertenausweis oder, bei einem Grad der Behinderung unter 50, Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. entsprechender Bescheid (Original), Identitätspapier
durch Bevollmächtigten: Schwerbehindertenausweis oder, bei einem Grad der Behinderung unter 50, Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. entsprechender Bescheid, Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftliche Vollmacht
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
§ 33b Einkommensteuergesetz (EStG)
Gruß von der Insel
Ironiemus
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| ADFC Fahrradklima-Test 2014 |
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Geschrieben von: Wolle - 10-11-2014, 01:34 PM - Forum: Off Topic
- Keine Antworten
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Moin,
der ADFC möchte mal wieder wissen, wie es um das Fahrradfahren in Eurer Gemeinde bestellt ist und macht mal wieder den Fahrradklima-Test.
Vor 2 Jahren haben 80 000 Leute teilgenommen. Schaffen wir diesmal mehr?
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| Neuer Moderator |
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Geschrieben von: Wolle - 10-09-2014, 04:21 PM - Forum: News, Kritik und Anregungen
- Antworten (16)
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Moin,
algoko hatte mich vor kurzem gefragt und ich habe ja gesagt, ich bin ab sofort hier als Moderator tätig.
Da ich mindestens täglich, meistens häufiger hier reinschaue, werde ich das Forum recht gut von Spam freihalten können.
Andere Moderatorenaufgaben fallen hier ja kaum an, da es hier allgemein recht friedlich zugeht.
Ich dachte, für den Fall der Fälle eine Sitte zu übernehmen, die ich aus anderen Foren kenne:
Wenn ich in schwarzer Schrift schreibe, äußere ich mich als ganz normales Forenmitglied.
Schreibe ich blau, ist es eine Moderatoren-Ansage.
Also, auf weiterhin viel Spaß und guten Austausch untereinander.
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| Hallo! |
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Geschrieben von: oranje3 - 10-04-2014, 09:42 AM - Forum: Neu hier? Eure krankheitsverläufe
- Antworten (3)
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Mein Name ist Jan.
Männlich und 58 Jahre Jung.Allein Lebend/Geschieden. Mein Krankheitsverlauf fing in Februar 2010 an. Hatte Ohrensausen und hatte beim sehen in der Ferne Doppelbilder. Überweisung zur HNO und Augenarzt. Augenarzt hatte eine Veränderung in der Linse festgestellt und Prisma Linsen vorgeschrieben. HNO: Hörstürz festgestellt. 3x am Tropf. Hat aber bleibende Schäden hinterlassen.
Dann in meine Urlaub am Mai 2010 Wieder Ohrensausen und Schwindel. Ab zur Hausarzt im Ort. Hohe Blutdruck festgestellt und Einweisung ins Krankenhaus. Da wurde bei der Herzkatheder Untersuchung eine Verengung der Rechter Niere Arterie festgestellt. Es wurden ein Stent eingesetzt.
Danach hatte ich mehrere Attacken dieser Art wo ich dann auch mehrere Male zur meinem Hausarzt gegangen bin der mich dann zur Kardiologe Überwiesen hat. Der hat dann wieder bei dem Belastungs EKG eine Senkung des EKG-Bilder festgestellt und mich dann in das Herzzentrum in Bad Oeynhausen eingewiesen hat. Da wurde April 2011 bei der Herzkatheder Untersuchung Verengungen festgestellt.
OP, es wurden 3 Bypässe gelegt. Danach ging es mir eigentlich viel besser. Ernährung angepasst, Sportlicher Betätigung erhöht (drei mal die Woche), und die Medikation angepasst. Danach hatte ich 2 Jahre Ruh. Dann ab 2013 hatte ich mit lange zwischen Pausen Bluthochdruck-Attacke. Aus der Ruh heraus, im Tiefschlaf, also immer Nachts, bin mit erhöhten Puls 85 Schläge aufgewacht. Angst natürlich gehabt!...Blutdruck gemessen, 180/87/ Bin aufgestanden, mir ein Tee gemacht und mich ableget mit ein wenig lesen.
Ging nicht weg, also 112 angerufen. Mit ins Krankenhaus, da wurden wie üblich: EKG, Blutdruck, Blutbild, und Urin getestet. alles ok!.... 1 Tag zur Beobachtung und dann wieder nach Hause.
Diese "Attacke" hatte ich öfter mal mit lange zwischen Pause (3 bis 6 Monate) Seit Ab 2014 habe ich die Attacke immer öfter, manchmal Wöchentlich und immer Nachts im Ruh. War auch öfter dann ins Krankenhaus (112!) Immer ohne Auffällige Ergebnis! Nur das halt der Blutdruck bei Einlieferung immer hoch war. (160/85/) Manchmal 1 Tag oder zwei Tage zur Beobachtung,Tests und dann wieder nach Hause.
Einerseits gut, aber anderseits mit Angst nach Hause!!! Mann hat da überhaupt keine Unterstützung/Begleitung. Mann geht wieder als Patient mit der Angst nach Hause. Das geht auf die Psyche!...
Dann hatte ich am 01.10.2014 diese Attacke das erste mal während ich auf derArbeit war. Todesangst bekommen!... 112 angerufen, ab ins Krankenhaus. Übliche Untersuchungen, Diagnose: Hypertensiver Entgleisung wieder kein negative Befund und nach drei Tage wieder nach Hause...ohne Beratung und ohne Weitere Therapie Bin Zweifellos!... habe machmal Angst Auto zu fahren oder ein zu schlafen...Ich habe auch oft Schwindel... Versuche natürlich normal den Alltag zu leben, treibe Sport, geh zur Arbeit uns...Habe Angst für diese Attacke weil ich auch weiss das dadurch bleibende Schäden an Organen verursacht werden können.
Wie geht Ihr da mit um?... Könnt Ihr mir Tipps oder Rat geben?
Danke!
LG Jan.
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