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GdB Widerspruch oder nicht
#9
Meine ERfahrung mit den Ämtern (Pflegestufe und Merkzeichen aG) ist, dass man die Anträge frühzeitig stellen sollte, solange du Kraft hast.

Ich plage mich gerade selber mit den o.g. Anträgen seit 12 Monaten rum. Und obwohl ihm das Merkzeichen aG zustünde laut Begutachtungstabellen und fachärztlichen Diagnosen, verlangt das Gericht immernoch eine Stellungnahme vom Hausarzt.

Da ich alles für meinen Vater erledige, liegen meine nerven blank.

Mein Hausarzt ist auch nicht froh über die gerichtlichen Fragebögen.

Außerdem hast du auch Steuervorteile, die du nicht vernachlässigen solltest. Ist immerhin Geld.

Gruß Zippo
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