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Rechte des Arbeitnehmers nach Krankheit
#3
bitte mit dem schon festgestellten GdB von 40 bei Deinem Integrationsamt vorstellig werden, die geben umfassende Auskunft und auch Hilfestellung, bei Google Deinen Ort und dann Integrationsamt eingeben, anrufen, Termin machen, die helfen Dir dann.

Gruß Jörn
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Rechte des Arbeitnehmers nach Krankheit - von Syd30 - 03-20-2013, 12:19 PM
[Kein Betreff] - von Carmen - 03-20-2013, 01:05 PM
[Kein Betreff] - von Ironiemus48 - 03-20-2013, 08:27 PM
[Kein Betreff] - von Syd30 - 03-21-2013, 07:46 PM

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