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Rechte des Arbeitnehmers nach Krankheit
#1
Hallo Leute,

brauche mal bitte euren Rat. Nach längerer Krankheit und jetzt hin und her mit Medizinischem Dienst 2mal und Krankenkasse und Kündigung vom Arbeitgeber ging jetzt alles vor Gericht mit Kündigungsschutzklage. Dann hat AG die Kündigung zurückgezogen. Medizinischer Dienst hat wieder gesund geschrieben.

Ist ein Reinigungsberuf. Jetzt ist meine Frage, die Arbeitsobjekte, die der Kranke vor seiner Erkrankung gemacht hat (weil schon körperlich eingeschränkt, 40% Behinderung, Gleichstellung wurde abgelehnt, Widerspruch dagegen läuft noch) , kann er die vom Arbeitgeber wieder verlangen? Sofern diese noch bestehen natürlich. Ist da rechtlich eine Handhabe, das der Kranke zu den Objekten geschickt wird, die für ihn und seine Krankheit gut zu machen sind? Also z. B. Reinigungen per Maschinen fahren? Oder darf der AG hier einfach bestimmen?

Wär super wenn ihr mir schnell antwortet.

DAnke

Syd
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Rechte des Arbeitnehmers nach Krankheit - von Syd30 - 03-20-2013, 12:19 PM
[Kein Betreff] - von Carmen - 03-20-2013, 01:05 PM
[Kein Betreff] - von Ironiemus48 - 03-20-2013, 08:27 PM
[Kein Betreff] - von Syd30 - 03-21-2013, 07:46 PM

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