02-08-2010, 08:20 PM
Hallo Heller,
das Intergrationsamt ist zwar gesetzlich vorgesehen und das Andere, was du beschreibst, die Wirklichkeit. Auch wenn das Integrationsamt für Schwerbehinderte einen gewissen Schutz im Kündigungsschutzverfahren bedeutet, so muss du danach wieder im Betrieb arbeiten. Ich kann mir vorstellen, dass es in kleineren Betrieben schwieriger ist, als in großen Betrieben. Dort bietet sich irgendwie, mit guten Willen, immer eine Möglichkeit.
Meistens sind die Arbeitgeber, Betriebe mit Fördergeldern zu "ködern". Was sagt denn die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder sogar das Integrationsamt zu Förderungen. Die möchten ja eigentlich, dass du in Arbeit bleibst. Dann hast du zumindestens am Anfang ne gewisse Luft und der Arbeitgeber kein finanzielles Risiko (durch Krankheitsausfälle) dich weiter zu beschäftigen.
LG
das Intergrationsamt ist zwar gesetzlich vorgesehen und das Andere, was du beschreibst, die Wirklichkeit. Auch wenn das Integrationsamt für Schwerbehinderte einen gewissen Schutz im Kündigungsschutzverfahren bedeutet, so muss du danach wieder im Betrieb arbeiten. Ich kann mir vorstellen, dass es in kleineren Betrieben schwieriger ist, als in großen Betrieben. Dort bietet sich irgendwie, mit guten Willen, immer eine Möglichkeit.
Meistens sind die Arbeitgeber, Betriebe mit Fördergeldern zu "ködern". Was sagt denn die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder sogar das Integrationsamt zu Förderungen. Die möchten ja eigentlich, dass du in Arbeit bleibst. Dann hast du zumindestens am Anfang ne gewisse Luft und der Arbeitgeber kein finanzielles Risiko (durch Krankheitsausfälle) dich weiter zu beschäftigen.
LG


