02-23-2009, 05:12 PM
Einen Ausweis bekommt man erst ab einen GdB von 50, solange du darunter bleibst, bekommst du nur einen Bescheid. Mit diesem bescheid wiederum kannst du einen Antrag auf "Gleichstellung" stellen, dann wird geprüft ob du einen Schwerbehinderten gleichgestellt werden kannst, ob sich das lohnt,richtet sich danach wofür du den GdB benötigst.
Aber beantragen würde ich es auf jeden fall, und gib alle erkranungen an unter denen du leidest.
Bandscheibenvorfall,magen-darm..... je nachdem... Ob du noch weitere Erkrankungen hast.
Viel glück.
Aber beantragen würde ich es auf jeden fall, und gib alle erkranungen an unter denen du leidest.
Bandscheibenvorfall,magen-darm..... je nachdem... Ob du noch weitere Erkrankungen hast.
Viel glück.
Arrythmogene rechtsventrikuläre Dysyplasie, Träger eines Defigerätes, April 2008 Kammerflimmern, Februar 2009 Kammerflimmern,Herzstillstand.
Ich habe gelernt, egal wie viel ich mich kümmere, manche Menschen kümmert es nicht.
-- LEBE JEDEN TAG ALS WÄRE ES DEIN LETZTER -
Ich habe gelernt, egal wie viel ich mich kümmere, manche Menschen kümmert es nicht.
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