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GdB 50% möglich?
#4
1. Schritt: Antrag auf Schwerbehinderung stellen - Landesamt für Gesundheit und Soziales - geht via www - dann senden per Fax
Dringlichkeit beim zuständigen Dezernenten telefonisch (mit engelszungen) anschieben.
2. Schritt: Nach Feststellung des Behinderungsgrades sofort das Arbeitsamt (nur bei unter 50 Grad nötig)/Arbeitgeber darüber informieren.
Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, eben so ist einen fristlose Kündigung nicht mehr möglich

Starke Nerven wünsche Ich Euch
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GdB 50% möglich? - von Patrick - 12-02-2015, 09:28 PM
[Kein Betreff] - von Wolle - 12-03-2015, 07:08 AM
[Kein Betreff] - von olw - 12-03-2015, 09:09 AM
[Kein Betreff] - von Cello - 12-12-2015, 04:16 PM
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[Kein Betreff] - von Peter - 03-24-2016, 01:53 PM

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