02-20-2014, 05:51 PM
Hallo Lilly,
auch ich hatte, allerdings mit einem GdB von 80, eine Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO bekommen, mit diesem Parkausweis habe ich die gleichen Möglichkeiten zu parken wie mit dem blauen Parkausweis und dem Rollstuhlsymbol.
Aber Achtung hiermit darf man auf keinen Fall auf einem mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
hier einmal alles nachlesen
http://www.versorgungsaemter.de/Antragsf...ngInfo.pdf
viel Spaß dabei
Gruß Jörn
auch ich hatte, allerdings mit einem GdB von 80, eine Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO bekommen, mit diesem Parkausweis habe ich die gleichen Möglichkeiten zu parken wie mit dem blauen Parkausweis und dem Rollstuhlsymbol.
Aber Achtung hiermit darf man auf keinen Fall auf einem mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
hier einmal alles nachlesen
http://www.versorgungsaemter.de/Antragsf...ngInfo.pdf
viel Spaß dabei
Gruß Jörn


