Sie sind nicht angemeldet.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • »Ironiemus48« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 212

Wohnort: auf einer schönen Insel

Beruf: das war mal

Danksagungen: 8

  • Nachricht senden

1

Donnerstag, 28. Juli 2011, 07:30

Wertmarkenbesitzer und Nahverkehr

Bereich Mobilität

Die Bahn schafft zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine neue, groß­zügige, bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinder­ten Menschen (1,4 Millionen Menschen, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind). Damit sind erstmals deutschlandweit und lückenlos Freifahrten im Nahverkehr möglich.

Derzeit gilt die Freifahrt in DB-Zügen nur in Verkehrsverbünden und innerhalb von 50 km um den Wohnort. Wer außerhalb dieser 50 km in einem verbundfreien Gebiet fahren will, muss dafür einen Fahrschein kaufen – ein großes Hindernis gerade für blinde Menschen und Men­schen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.

der Link > http://rehanews24.de/archives/2182

ich denke dies ist eine gute Nachricht

Gruß Jörn

Es haben sich bereits 2 registrierte Benutzer bedankt.

Benutzer die sich bedankten:

ray_x, Bigi