Sie sind nicht angemeldet.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Thebarbarian

ist interessiert

  • »Thebarbarian« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 18

  • Nachricht senden

1

Samstag, 1. April 2017, 08:44

Versorgungsamt Widerspruch abgelehnt :(

hi @ all

wollte mal von euren erfahrungen profitieren und evtl. das versorgungsamt verklagen :)

dann leg ich mal los was mein problem ist.....

bin mitlerweile 42 und ich habe seit über 2 jahren einen Defi/Schrittmacher dazu noch eine EF von 30%, das alles
war nach einem myokardinfarkt und zu später behandlung, folge absterben des herzmuskels ohne aussicht auf genesung :(
achso, 3 stents habe ich auch noch! Laut kardiologen sollte ich auch für eine Herztansplantation gelistet werden,
worauf das UNI Klinikum mir gesagt hat das es weit aus schlimmere fälle gibt und das ich zum jetzigen stand nicht in die liste
aufgenommen werden kann!

nach dem ganzen schock, habe ich mich mitlerweile damit abgefunden und solange es sich nicht verschlimmert lebe ich damit gut,
klar bin ich nicht mehr der alte aber es gibt weit aus schlimmeres.

hatte vom versorgungsamt 70% G und B erhalten befristet bis 04.2017 und wurde sozusagen von der krankenkasse zur
rente gezwungen, seit dem bin ich auch befristet bis 02.2018 erwerbsgemindert.

nun habe ich bescheid gekriegt das, dass versorgungsamt meine prozente runterstufen möchte und mir das merkzeichen B wegnimmt :(

bin mit dem bescheid zu meinen ärzten (kardiologe, Internist ) die mir Atteste geschrieben haben das, dass merkzeichen B für mich weiterhin bestehen sollte
da ich auf hilfe beim einkaufen oder auch bei unternehmungen angewiesen bin, und zu diesen stellen muss man ja irgendwie hinkommen, sprich buss oder bahn.

Diese unterlagen habe ich dann zum SOVD mitgenommen und einen widerspruch gestellt in der hoffnung das mir die prozente und das merkzeichen
nicht entnommen werden, was aber leider nicht der fall war und das versorgungsamt weiterhin darauf bestand das mein gesundheitlicher zustand sich gebessert hätte.

begründung war, das ich auf dem ergorad auf 75 oder 100 watt gestiegen bin :( das problem ist, ich wäre dabei fast ohnmächtig geworden, dauer war vielleicht 1 minute,
habe mich schwerst angestrengt, nach der minute ging nichts mehr, schweiss gebadet, luftnot, total erschöpfte beine :( und dieses haben sie dann als verbessrung eingestuft,
auch noch dazu geschrieben das ich 2 etagen steigen könnte!

nach dem abgelehnten widerspruch musste ich ne stellungnahme abgeben, was widerrum abgelehnt worden ist und zuletzt bleibt mir nur noch das versorgungsamt zu verklagen,
deswegen wollte ich euch bitten eure erfahrungen mit mir zu teilen, ob eine anklage sich lohnt, was auf mich zu kommt, und ob diese minderung des versorgungsamt auch auswirkungen auf meine
erwerbsminderung hat so das die rentenversicherung nächstes jahr mich für gesund einstuft und sagt das ich arbeitsfähig bin :(

habe einen privat rechtschutz, denke müsste keine kosten tragen, so denke ich zumindest weiss aber auch nicht genau, müsste mal nachfragen.

wozu ich dieses merkzeichen B brauche ? wenn ich mal ins kino oder zu einer anderen veranstaltung gehe das meine begleitperson nicht zahlen brauch,
denn vieles tun die ja um mich zu begleiten, bus und bahn wenn wir die mal benutzen, keiner will auch noch bezahlen wenn sie einem helfen wollen, und ich von meinen
paar kröten erwerbsminderungsrente kann mir das nicht leisten :(

wäre toll wenn mir paar ratschläge von euch kommen :)

wünsche allen für die zukunft, alles gute, genesung und gesundheit ;)

Peter

Mitglied

Beiträge: 74

  • Nachricht senden

2

Samstag, 1. April 2017, 09:22

Dun solltest auf jeden Fall einen Anwalt sprechen.
Ich habe eine Schwerbehinderung von 60%, wegen 2 Leiden (nichts mit dem Herzen).
Eine Sache (30%) wollte man zunächst nicht anerkennen, also nur 30%. Mein Anwalt hat Einspruch erhoben, dann eine Klage eingereicht und als es losgehen sollte, haben sie 60% anerkannt.
Ich habe ihn vorher gefragt ob das Sinn machen würde. Das sollte man immer machen hat er mir damals geantwortet.

Thebarbarian

ist interessiert

  • »Thebarbarian« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 18

  • Nachricht senden

3

Samstag, 1. April 2017, 10:38

hallo peter

es ist immer gut erfahrungen anderer zu hören, das macht mut!

eigentlich hast du recht, bevor es mit den ganzen gerichts und gutachter kosten losgeht würden die vielleicht
bei mir auch nach einreichung der klage einwilligen, schliesslich geht es nur um 10% und das merkzeichen B das sie mir
entziehen möchten, mal sehen was sie dazu sagen, wohl möglich das sie nicht davon ausgehen das ich klagen werde, aber
am montag werde ich die versicherung aufsuchen und mich erkundigen wie weit der rechtschutz mich dabei unterstützt,
denn wenn ich selbst in die tasche greifen muss sehe ich schwarz für eine klage :(

ich habe einen freund der anwalt ist, glaub aber eher das sein spezialgebiet familienrecht usw. ist,
sollte ich mich mit dem auf diesen weg der klage machen oder lieber einen richtigen spezialisten aufsuchen ?

obwohl mein freund würde mir alles offen und ehrlich sagen wie unsere aussichten sind, in meinem fall geht es ihm nicht ums geld,
und bei vielen vergangenen sachen hat er mir auch mal abgeraten obwohl er etwas dazu verdienen könnte, also anwalt des vertrauens ist er schonmal!

werde mal wie gesagt am montag loslegen, vielen dank für deine antwort :)

natürlich freue ich mich wenn noch andere erfahrungen genannt werden, mehr infos schaden ja eigentlich nie :)

Wolle

Moderator

Beiträge: 817

Wohnort: Hamburg

Beruf: Manager eines ökotrophologischen Kleinunternehmens

Danksagungen: 4

  • Nachricht senden

4

Samstag, 1. April 2017, 14:59

ich habe einen freund der anwalt ist, glaub aber eher das sein spezialgebiet familienrecht usw. ist,
sollte ich mich mit dem auf diesen weg der klage machen oder lieber einen richtigen spezialisten aufsuchen ?
Du solltest auf jeden Fall mit ihm reden. Er wird Dir - vorausgesetzt, dass er es nicht kann - sicherlich einen guten Kollegen nennen können.
Grüße, Wolle

-------------------------
Meine Gesundheit ist mir zu wichtig, um sie den Ärzten zu überlassen.

Thebarbarian

ist interessiert

  • »Thebarbarian« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 18

  • Nachricht senden

5

Samstag, 1. April 2017, 19:22

hi wolle

danke für den ratschlag, werde ihn am montag kontaktieren und hoffe das wir dabei erfolg haben!

Lg

Thebarbarian

ist interessiert

  • »Thebarbarian« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 18

  • Nachricht senden

6

Dienstag, 25. April 2017, 11:12

soo, hab nun das versorgungsamt verklagt :) mal sehen ob ich am ende auch noch lachen kann!?

mein anwalt meinte da es nicht um viel geht, sprich 10% und das merkzeichen B, könnte das versorgungsamt evtl. einwilligen da sie vielleicht
die ganzen kosten die durch das verfahren enstehen werden schäuen, aber sicher ist es nicht, ich sollte mich eigentlich auf eine verhandlung einstellen.

werde dann wenn es zur verhandlung kommt, oder auch nicht, das ergebnis hier bekannt geben!

bis demnächst mal, und danke an alle die hier im forum mitwirken und ihre erfahrungen mit uns teilen.

Lg

Peter

Mitglied

Beiträge: 74

  • Nachricht senden

7

Mittwoch, 26. April 2017, 19:52

Rudi Völler hätte gesagt: Deine Chancen stehen wohl 50:50, 60:60 ;)

Da bin ich ja mal gespannt. Ich hoffe es wird keine Jahr dauern

Thebarbarian

ist interessiert

  • »Thebarbarian« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 18

  • Nachricht senden

8

Samstag, 12. August 2017, 11:05

Hi

Habe nun nach der Klage gegen das versorgungsamt Nachricht bekommen!

Das Ergebnis, die runterstufung von 70 auf 60 % und der Entzug des merkzeichen B wurde eingestellt, es bleibt alles beim Alten :thumbsup:

Peter

Mitglied

Beiträge: 74

  • Nachricht senden

9

Sonntag, 20. August 2017, 09:26

Na bitte, geht doch. Es lohnt sich eben immer, es zu versuchen. :thumbsup:

Wolle

Moderator

Beiträge: 817

Wohnort: Hamburg

Beruf: Manager eines ökotrophologischen Kleinunternehmens

Danksagungen: 4

  • Nachricht senden

10

Sonntag, 20. August 2017, 20:14

Hi

Habe nun nach der Klage gegen das versorgungsamt Nachricht bekommen!

Das Ergebnis, die runterstufung von 70 auf 60 % und der Entzug des merkzeichen B wurde eingestellt, es bleibt alles beim Alten :thumbsup:

Cool. Mit oder ohne Verhandlung?
Grüße, Wolle

-------------------------
Meine Gesundheit ist mir zu wichtig, um sie den Ärzten zu überlassen.