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susa2577

kann nicht mehr ohne Board

  • »susa2577« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 12. Oktober 2010, 19:55

Organspendeausweis

Hallo,

für alle von Euch, die ein I-Phone haben, oder jemanden kennen der eines hat: Hier

http://itunes.apple.com/de/app/organspende/id374942235?mt=8#

kann man sich kostenlos den Organspendeausweis als App runterladen!

Susi
Lieben Gruß von der Susi

Mein Mann hat seit 2002 DCM, mittlerweile den dritten ICD, seit 11/2017 einen LVAD (Kunstherz) und ist seit 11/2018 für die HTX gelistet

Illy

gehört zum Inventar

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2

Dienstag, 12. Oktober 2010, 21:36

Danke für die Info. Aber so ein Teil kriegst heute ja fast überall. Und wenn es im Handy abgespeichert ist, heisst das nicht, dass darauf gleich jemand kommt. Sicherer ist es doch immer noch, den Ausweis in den Papieren mit zu führen.
Ich trag diesen Ausweis immer bei mir im Geldbeutel. Hoffe, ganz viele von Euch tun das auch..........??

Beste Grüße, Illy ;)

Anni

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3

Mittwoch, 13. Oktober 2010, 06:29

Ich habe auch einen und trage ihn bei mir.
Führe aber auch viele Diskussionen mit Menschen, die auf keinen Fall ihre Organe spenden würden. Traurig!

susa2577

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Beiträge: 144

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4

Mittwoch, 13. Oktober 2010, 09:51

Hallo,



Illy, ich geb dir Recht, dass es sinnvoll ist ihn in Papierform mit sich zu führen und habe auch einen einstecken.

Allerdings bietet das Programm z.B. die Möglichkeit diesen Organspendeausweis an Bekannte, Freunde, Ärzte oder sonst wen per Mail zu verschicken, so das diese Personen entsprechend informiert sind.



Susa
Lieben Gruß von der Susi

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Illy (unreg)

unregistriert

5

Mittwoch, 13. Oktober 2010, 13:22

Aha, das ist dann ja Recht praktisch....und doppelt gemoppelt.....denn so ein Papierstück kann ja auch mal verloren gehn.
Gute Sache.........

Andora

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Wohnort: in der Nähe von Rostock

Beruf: Erzieherin

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6

Mittwoch, 13. Oktober 2010, 13:59

ich habe so einen Ausweis schon viele Jahre . Meine Familie weiß davon. Auch davon , was ich nicht spenden möchte.
Mittlerweilen kommen mir aber schon Zweifel , ob man von mir überhaupt noch was brauchen kann . :(
1. wegen des natürlichen Alterns sowieso
und
2. bin ich durch die ganzen Medis nicht schon verseucht? Nicht wiederverwendbar quasi ? ;)


einen schönen Herbsttag euch allen !


Andora

Inetta

Anfänger

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7

Freitag, 15. Oktober 2010, 12:28

was noch "brauchbar" ist an Organen entscheiden im Fall der Fälle sowieso die speziellen Ärzte...

kommt sowieso viel seltener vor, dass man als Organspender in Frage kommt (z.B. weil man beim Tod nicht auf der Intensivstation liegt) als dass man selbst ein Organ benötigt.

Ich bin sehr froh, dass es zumindest willige Organspender gibt (habe selber auch nen Ausweis), denn ohne so jemanden, würde mein bester Freund (herztransplantiert nach 3-4 Monaten Intensivstation) wohl nicht mehr hier sein. Bin für jede SMS, jedes Wort dankbar, das wir wechseln können und genieße die seltener gewordenen (DVD)Abende mit ihm.

Musste das jetz hier einfach mal loswerden.

Herzlos

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8

Freitag, 15. Oktober 2010, 14:37

Tach auch.

Wird nicht beim Ableben auf der Intensivstation die Frage an die Angehörigen gestellt, ob Organe entnommen werden dürfen?
Egal, ob Spenderausweis oder nicht?

Gruß
Herzlos
Es trifft gewiß zu, daß die Hoffnung eine Gnade ist. Aber fraglos ist sie eine schwierige Gnade. Sie fordert zuweilen unsere Bereitschaft, auch im Scheitern eine Chance zu sehen, in der Niederlage eine neue Möglichkeit. Vielleicht ist die Hoffnung die letzte Weisheit der Narren.
Siegfried Lenz (*1926), dt. Schriftsteller

Daniel1988

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Beruf: gelernter Rettungsassistent, seit 01.09.09 Medizinstudent

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9

Freitag, 15. Oktober 2010, 16:38

Nein Herzlos !



Denn mit einem Unterschriebenen Spendeausweis, hast du deinen Willen ja klar ausgedrückt. Und dein eigener Wille steht natürlich immer an erster Stelle.



LG Daniel
Arrythmogene rechtsventrikuläre Dysyplasie, Träger eines Defigerätes, April 2008 Kammerflimmern, Februar 2009 Kammerflimmern,Herzstillstand.

Ich habe gelernt, egal wie viel ich mich kümmere, manche Menschen kümmert es nicht.

-- LEBE JEDEN TAG ALS WÄRE ES DEIN LETZTER --

Herzlos

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10

Freitag, 15. Oktober 2010, 17:31

Hab mal in Wikipedia geschaut:

"Im Grundsatz muss unterschieden werden zwischen den vier nachfolgenden Modellen der Organspende. Diese treten dann in Kraft, wenn der Spender nicht aus eigenem Willen zuvor seine Bereitschaft bekundet hat, ein Organ spenden zu wollen. Die Regelungen werden momentan nicht einheitlich durchgesetzt, jeder Staat trifft seine eigenen Entscheidungen.

Widerspruchsregelung
Erweiterte Widerspruchslösung
Zustimmungslösung
Erweiterte Zustimmungslösung
Die Widerspruchsregelung (auch Widerspruchslösung) ist dabei die am Weitesten gefasste Regelung. Sie bestimmt, dass ein Verstorbener jederzeit als Spender in Frage kommt, es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich einer Spende widersprochen.

Die erweiterte Widerspruchsregelung umfasst zusätzlich noch das Recht, die Angehörigen nach dem Tod des potentiellen Spenders als Boten des Willens des Verstorbenen zu Lebzeiten zu akzeptieren.

Die Zustimmungslösung ist hingegen eine Regelung, bei welcher der Spender zu Lebzeiten erklärt haben muss, dass er Organspender werden will. Sie ist somit sehr eng gefasst, da eine ausdrückliche Willenserklärung vorliegen muss.

Bei der erweiterten Zustimmungslösung können nach dem Tod des Organspenders auch noch die Angehörigen zustimmen. Diese Regelung erweitert somit die Zustimmungslösung.
Neben diesen vier Modellen gibt es noch zwei weitere, seltenere Modelle: Die Informationslösung und die Notstandslösung.

Bei der Informationslösung gilt die Zustimmung eines potentiellen Spenders als vorausgesetzt, wenn er keine schriftliche Erklärung bei sich trägt, dass er kein Spender sein will. In diesem Fall müssen die Angehörigen des Spenders informiert werden. Diese haben allerdings ein Widerspruchsrecht.

Die Notstandslösung erlaubt die Entnahme von Organen auch beim Vorliegen eines Widerspruchs – ob vom Spender oder dessen Angehörigen – in jedem Fall.

In Deutschland hat sich nach ausführlicher Diskussion die erweiterte Zustimmungslösung etabliert, gesetzlich ausgestaltet im Transplantationsgesetz in der Fassung vom 1. Dezember 1997. Demnach dürfen die Organe eines Toten nur entnommen werden, wenn entweder der Verstorbene sich zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen hat oder die nächsten Angehörigen der Organentnahme zustimmen. Auch die Angehörigen sind dabei an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden.

Im Jahr 2002 hatten sich etwa 17 % der Organspender zu Lebzeiten für eine Spende ausgesprochen.[5]

Einige Befürworter der Organspende, wie die Bundesärztekammer oder der Nationale Ethikrat, sprechen sich aus unterschiedlichen Gründen für eine Änderung der gesetzlichen Regelung aus, um den Mangel an Spenderorganen in Deutschland abzuhelfen. So sollte ihrer Meinung nach eine Kombination von Erklärungs- und Widerspruchsregelung in die Gesetzgebung Eingang finden. Eine Erklärungsregelung besteht, wenn alle Bürger verpflichtet würden zu erklären, ob sie einer postmortalen Organentnahme zustimmen oder widersprechen, wobei auch die Möglichkeit eingeräumt werden kann, sich nicht zu äußern."

Wenn in Deutschland die erweiterte Zustimmungsregelung gilt, heißt das doch, dass bei Nichtvorliegen eines Organspendeausweises auch die Angehörigen zustimmen können.
Es trifft gewiß zu, daß die Hoffnung eine Gnade ist. Aber fraglos ist sie eine schwierige Gnade. Sie fordert zuweilen unsere Bereitschaft, auch im Scheitern eine Chance zu sehen, in der Niederlage eine neue Möglichkeit. Vielleicht ist die Hoffnung die letzte Weisheit der Narren.
Siegfried Lenz (*1926), dt. Schriftsteller