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Andy

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11

Freitag, 8. Januar 2010, 09:46

Hm
Wieso? Habe NUR meine erfahrung da hingeschrieben und nichts anderes. wenn man hier seine Erfahrung nicht mehr rein schreiben soll oder darf, dann soll man ein hinweis aushängen.

Wer jemand da einen Beschimpft kann man ja sehen. Also bitte seht das mal anders an.
Lieben Gruß andy
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Christin

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12

Freitag, 8. Januar 2010, 10:36

Hallo Kicki... hallo ihr anderen...



Also ich würde ihn auf jedenfall beantragen... denn... selbst wenn du jetzt noch keinen hohen GdB bekommen solltest, ist es auf jeden Fall schon mal für später... wenn du nl. einen Verschlimmerungsantrag stellen müsstest vom Vorteil, da das was du bis dahin schon hast, angerechnet wird.

Ansonsten... muss ich da schon dem Andy recht geben... Vorteile hat man bei der Rente dadurch nicht...

Ich bekomme seit 2006 volle Erwerbsminderungsrente... darauf wurde das angerechnet, was ich die Jahre gearbeitet habe und meine Kinder... aber sonst nix. Ich habe trotz meiner zahlreichen Erkrankungen nur einen GdB von 60... bin aber im Wiederspruch seit fast einem Jahr und habe jetzt noch einen Verschlimmerungsantrag drauf gesetzt.

Wenn man allerdings wieder arbeiten geht nach der Erkrankung, habe ich auch schon gehört, das es da Probleme mit einigen Arbeitgebern gibt... Man muss es halt drauf ankommen lassen... oder man lässt es.



so noch einen lieben Gruß an alle...



Christin
Das Leben ist nicht zu Ende, nur weil ein Traum nicht in Erfüllung geht.
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Andy

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13

Freitag, 8. Januar 2010, 10:52

@ Heller
Nixgegen dich. Habe nur meine Erfahrung hingeschrieben und ich denke jeder hat da seine andere Erfahrung gemacht. Es kommt darauf an wie man Lebt und was man hat.



aber man soll immer einen Antrag machen. egal wieviele % es gibt.

lieben Gruß
Andy
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heller

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14

Freitag, 8. Januar 2010, 10:54

so mal ein kleiner tipp von der rentenversicherung.

als schwerbehinderter kann man alterrente schon ab 60 beantragen. altersrente ist nicht zu vergleichen mit erwerbsunfähigkeitsrente. weder in höhe der zahlung noch im antrag.

ich werde später von dem recht gebrauch machen wenn es so weit ist, denn ohne den ausweis müsste ich bestimmt bis 67 oder noch länger arbeiten und darauf habe ich keine lust.



http://www.deutsche-rentenversicherung-b….html__nnn=true


agloco

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15

Sonntag, 10. Januar 2010, 19:57

Hallo kicky meine liebe,

j<, beantrage ihn. Damit kannst du nur gewinnen. Nachteile sind mir persönlich zumindest nicht bekannt.
Zum Thema Arbeitgeber...Ja, da hast du Reht, dass Schwerbehinderte schon oftmals gesucht werden. Das liegt einfach daran, dass mittelständige Betriebe ab, ähh ich glaube ab 20 (können aber auch weniger sein) Mitarbeitern verpflichtet sind, einen schwerbehinderten einzustellen ;)

Allein die steuerlichen Vorteile, dann wie Ironhead sagte, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder einfach der ermäßigte Eintritt im Schwimmbad oder Freizeitpark beim Sonntagsausflug...usw. usw.

Drucke ihn dir einfach aus, ausfüllen und abschicken (deine ganzen Arztbefunde nicht vergessen,sonst dauert es ewig-lieber zuviel schicken)...dann heißt es warten warten warten... 8|

Grüße vom Alex
Linksventrikuläre Herzinsuffiziens 2008 8% Ef und 2020 48% EF- Defiträger

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Kicki

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16

Dienstag, 19. Januar 2010, 05:48

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Habe mich entschieden, den Ausweis zu beantragen.

Daniel, konnte das pdf-Dokument herunterladen - es ist wriklich sehr hilfreich :thumbsup:

Alex, es sind 25 Mitarbeiter. Was den öffentlichen Dienst betrifft, gibt es ja meist den Passus, "Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bei gleicher Qualifikation sind erwünscht". In wie weit das tatsächlich zutrifft, werde ich wohl morgen erfahren...

Liebe Grüße

Kicky

robbie

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17

Donnerstag, 21. Januar 2010, 14:50

Hallo Kicki,

ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Gleichzeitig bin ich zu 80% schwerbehindert und war über Jahre Schwerbehindertenvertreter für unsere Mitarbeiter mit Behinderung.

Es ist im öffentlichen Dienst also so:
Schwerbehinderte erhalten bei einer Stellenbesetzung bei gleicher Eignung den Vorzug vor Nichtbehinderten. Der Begriff „Gleiche Eignung“ ist jedoch schwammig und dehnbar. Schwerbehinderte haben jedoch einen Rechtsanspruch darauf, zu den Vorstellungs- / Bewerbungsgesprächen eingeladen zu werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift löst einen Schadensersatzanspruch aus. Unsere Personalabteilung achtet deshalb sehr genau darauf, diese Vorschrift zu beachten. Dieser Schadensersatzanspruch muss jedoch vor einem Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Also bringt der Schwerbehindertenausweis für den öffentlichen Dienst Vorteile.

Für die Privatwirtschaft vermag ich es nicht zu beurteilen. Unterschiedliche Urteile gibt es darüber, ob die Frage nach einer Schwerbehinderung (analog der Frage nach einer Schwangerschaft) aufgrund des Diskriminierungsverbotes überhaupt gestellt werden darf. Aber wer mag schon lügen, wenn diese Frage trotzdem gestellt wird.

Vorteile bei der Rente hat ein Schwerbehinderter, denn er kann frühzeitiger gehen. Nach der neuerlichen Verschlechterung im Rentengesetz grundsätzlich mit 65 LJ. Da die jüngeren Jahrgänge grundsätzlich bis 67 arbeiten müssen, um ohne Kürzung/Abschlag in Rente gehen zu können, ein Vorteil von 2 Jahren. Bei der Erwerbsminderungsrente sieht es anders aus. Der Bezug dieser Rente löst fast immer Abschläge aus, ob nun schwerbehindert oder nicht. Das ganze Rentenrecht ist ziemlich kompliziert und recht schwer überschaubar.

Zum Beispiel, kann ich aufgrund meines Jahrganges aufgrund der Schwerbehinderung mit 65 Jahren (ohne Abzüge) gehen. Als Normalo erst mit 67. Ich könnte aber auch als Schwerbehinderter, im Gegensatz zu den Normalos, nach derzeitiger Rechtslage mit 62 gehen, habe dann aber 10,8 % Abschläge. Das ist eine ganz schöne Menge. Werde ich wahrscheinlich so nicht machen.

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