Sie sind nicht angemeldet.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Patrick

Anfänger

  • »Patrick« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 2. Dezember 2015, 22:28

GdB 50% möglich?

Hallo,

es geht um meinen Vater, 53. Er hatte im Juli einen Schlaganfall, den er jedoch ohne größere Schäden überstanden hat. Danach ging es ihm aber einfach nicht besser, bis dann von einem Kardiologen festgestellt wurde, dass die Arterien zum Herzen verschlossen sind. Es folgte im Oktober eine 5-fache Bypass-OP. Nach dem Schlaganfall und vor der Bypass-OP stellte er schon einen Schwerbehinderungsantrag und bekam 40%, wobei eine Herzleistungsminderung dort schon berücksichtigt wurde. Nun ist er natürlich noch auf Reha, aber schon auf dem Weg zu Besserung.
Nachdem ihm aber nun eine Sozialarbeiterin gesagt hat, dass er seine Arbeit (Akkord-Arbeit im Schicht-Betrieb) nicht mehr ausüben kann, schiebt er nun aber Panik, Zukunftsängste und so. Es ist aber wohl so, dass sein Betrieb durchaus Arbeitsplätze für Schwerbehinderte hat, nur muss er das eben erstmal anerkannt bekommen. Daher meine Frage, ob zu erwarten ist, dass er mit der Bypass-OP nun auf 50% kommen kann? Sonst liegen eigentlich keine Beschwerden vor, also kein Bluthochdurck oder so.

Ich weiß natürlich, dass das endgültig nur ein Arzt bzw. Sachbearbeiter beantworten kann, und auch, dass es noch ein langer Weg ist, bis er überhaupt mal wieder an Arbeit denken kann bzw. gesund ist. Aber wie gesagt, er schiebt Panik, was sicher auch nicht förderlich für die Heilung ist, daher wollte ich hier mal nachfragen, ob diese ganze Krankheitsgeschichte für 50% Behinderung ausreichen kann.

Würde mich über Antworten freuen. :)

Wolle

Moderator

Beiträge: 817

Wohnort: Hamburg

Beruf: Manager eines ökotrophologischen Kleinunternehmens

Danksagungen: 4

  • Nachricht senden

2

Donnerstag, 3. Dezember 2015, 08:08

Moin,

herzlich willkommen hier.

Der GdB richtet sich nicht nach der Diagnose, sondern nach der tatsächlichen Beeinträchtigung.
Hier kannst Du Dir die gesetzlichen Bestimmungen durchlesen. Du musst ziemlich weit runterscrollen, bis zm Punkt 9, Herz und Kreislauf. Besonders interessant ist für Dich ist hier Punkt 9.1.1.
Grüße, Wolle

-------------------------
Meine Gesundheit ist mir zu wichtig, um sie den Ärzten zu überlassen.

olw

kann nicht mehr ohne Board

Beiträge: 116

  • Nachricht senden

3

Donnerstag, 3. Dezember 2015, 10:09

auch eine Möglichkeit ist, einen Gleichstellungsantrag beim Integrationsamt zu stellen - dann wird er rechtlich mit seinem GdB so gestellt, als habe er einen GdB von 50.

Cello

kann nicht mehr ohne Board

Beiträge: 199

Wohnort: bei Tübingen

Beruf: EM-Rentner seit 2009

  • Nachricht senden

4

Samstag, 12. Dezember 2015, 17:16

1. Schritt: Antrag auf Schwerbehinderung stellen - Landesamt für Gesundheit und Soziales - geht via www - dann senden per Fax
Dringlichkeit beim zuständigen Dezernenten telefonisch (mit engelszungen) anschieben.
2. Schritt: Nach Feststellung des Behinderungsgrades sofort das Arbeitsamt (nur bei unter 50 Grad nötig)/Arbeitgeber darüber informieren.
Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, eben so ist einen fristlose Kündigung nicht mehr möglich

Starke Nerven wünsche Ich Euch

hella

kann nicht mehr ohne Board

Beiträge: 230

Wohnort: Berlin

Beruf: Lehramt Sonderschule

Danksagungen: 3

  • Nachricht senden

5

Donnerstag, 17. Dezember 2015, 10:48

Große Firmen und Gewerkschaften haben Schwerbehindertenbeauftragte. Die helfen dabei. Auch danach, um die Bedingungen für den Arbeitsplatz zu optimieren. Wirklich nur gute Erfahrungen. Und schon jetzt Gleichstellung beantragen! Wichtig. Kündigungsschutz läuft dann wie ab gdb 50
Humor ist, wenn man trotzdem lacht.

;)

Peter

Mitglied

Beiträge: 74

  • Nachricht senden

6

Donnerstag, 24. März 2016, 14:53

Ich habe einen Kollegen, der hatte einen Schlaganfall. Ist eigentlich wieder voll erwerbsfähig. Der hat 50%.

Ich habe Rheuma und Neurodermitis. Für mein Rheuma hat man mir 30% zugestanden. Mein Anwalt hat widersprochen, dann eine Klage vorbereitet. Als es zur Klage kommen sollte, kam ein Friedensangebot. Man habe alles noch einmal geprüft und würde mir für die Neurodermitis nun doch 30% anbieten, wenn ich die Klage zurückziehe. Somit waren es 30+30=60%

Man muss immer absolut exakt 6 Monate warten. Wer so arbeitet, macht Dienst nach Vorschrift. Und die Vorschrift sagt, erst einmal nein sagen.