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Pucki

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Sonntag, 17. Mai 2015, 15:51

Erstantrag und Änderungsantrag

Hallo,

den Erstantrag habe ich damals noch ziemlich blauäugig gemacht. Hatte nur die Diagnosen und die behandelnden Ärzte benannt.
Das hat dann auch ziemlich lange gedauert.

Mittlerweile gehe ich anders vor. Falls sich Änderungen ergeben, sammel ich erst meine Befunde und kopiere diese. Suche mir die aktuellen Gutachterlichen Richtlinien des Versorgungsamtes heraus. Schreibe dann in den Antrag oder auf einem zusätzlichen Blatt wie es ist.
Wichtig zu wissen - Die Anträge werden von nicht medizinischen Personal bearbeitet.

Vermeide deshalb Fachausdrücke und beschreibe nur was mich wie beeinträchtigt.
Beispiele wären hier z.B. "komme nicht bis in die erste Etage...", " kann keine Wäsche mehr in den Schrank räumen...", "Betten machen geht nicht mehr...", "Ermüde schnell..."... Das gleiche für psychische Symptome.

Setze das Datum des passenden Befundes dazu. Zum Teil unterstreiche ich beides mit einem gleichfarbigen Textmarker.
Dann kann der Bearbeiter im Versorgungsamt sofort sehen NYHA 3 wirkt sich da so. Kein Arzt muss dafür angeschrieben werden.

Mein letzter Änderungsantrag ging so Ende März raus. Einen Feststellungsbescheid bekam ich Mitte April.
Den Widerspruch zum Feststellungsbescheid habe ich nun auch so gemacht.
Hier warte ich noch auf die Antwort.

Gruß
Pucki

Pucki

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Donnerstag, 4. Juni 2015, 20:54

Die Antwort auf den Widerspruch ist nun auch da. Das Versorgungsamt hat sich meinen Ausführungen angeschlossen.

Hilfreich waren beim jeweiligen Verfassen der Anträge die
"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit"
Hier dann die
"26.1 Allgemeine Hinweise zur GdB/MdE-Tabelle"

Download zum Beispiel unter
"http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Rundschreiben-Soziale-Entschaedigung/Anhaltspunkte-aerztliche-Gutachtertaetigkeit.html?cms_searchArchive=0&cms_submit=Senden&cms_dateafter=tt.mm.jjjj&cms_sortString=-score_&cms_searchIssued=0&cms_datebefore=tt.mm.jjjj&cms_templateQueryString=Anhaltspunkte"

oder googlen.

Gruß
Pucki

Cello

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Donnerstag, 11. Juni 2015, 09:48

Hallo Pucki,

bei meiner Feststellung musste ich leider auch in Widerspruch gehen. Das scheint bei allen öffentlichen Ämtern mittlerweile die Norm zu sein. Ob Versorgungsamt, Finanzamt, etc..
Als wenn man nicht bereits genug mit einer desolaten Gesundheit gestraft ist, wer die Kraft zum kämpfen nicht mehr aufbringen kann, wird abgeschoben.

..... trauriges Deutschland.... :cursing:

Pucki

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Freitag, 12. Juni 2015, 18:22

Hallo Cello,

stimmt, selbst um Nachteilsausgleiche die einem zustehen muss man kämpfen.

Die Devise lautet mit einem ersten Feststellungsbescheid ruhigstellen.
Wer seine Rechte hier nicht kennt oder wer keine Kraft mehr hat verliert.

Das ist wie bei einer Vogelfamilie. Gefüttert wird immer der, der am weitesten den Schnabel aufreisst.
Das sind aber nie die schwachen.

Gruß
Pucki

agloco

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Mittwoch, 17. Juni 2015, 10:20

Das scheint aber nicht überall so zu sein oder ich persönlich habe einfach Glück. Das Versorgungsamt bewilligt den GDB und Merkzeichen ohne weiteres und das Finanzamt erkennt alles innerhalb kürzester Zeit auf Heller und Pfennig sofort an. Das ist aber sicher eine Ausnahme ;) En Jahr später kann das wieder ganz anders aussehen...

Gibt halt immer die und die in den Ämtern.

@Pucki, sie haben dir also Recht gegeben und du bist zufrieden mit deinem letzen Bescheid? :)

Grüße
Alex
Linksventrikuläre Herzinsuffiziens 2008 8% Ef und 2020 48% EF- Defiträger

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Pucki

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Mittwoch, 17. Juni 2015, 18:04

Hallo Alex,

hatte vorher einen GdB von "50". Nach dem Änderungsantrag wurden mir unbegrenzt "60" und das Merkzeichen "G" zugesprochen.
Mit dem Widerspruch kam ich dann auf "80". Die sind zwar zeitlich begrenzt, verzichte aber auch gerne darauf, wenn sich mein derzeitiger Zustand zum besseren wendet.
Fürchte aber das keine Verbesserung kommen wird.

Bin zufrieden mit der Entscheidung vom Versorgungsamt. Nach den geltenden Richtlinien ist alles anerkannt worden.

Gruß
Pucki