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Lilly

User für alles

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1

Donnerstag, 6. Februar 2014, 15:37

GdB Widerspruch oder nicht

Hallihallo,

zum Jahreswechsel habe ich relativ blauäugig einen Ausweis beantragt, da bei meinem Arbeitsplatz nur Mitarbeiter mit einem Schwerbehindertenausweis beim Gebäude parken dürfen.

Habe den Antrag im Internet ausgedruckt, ausgefüllt und meine Arztberichte beigelegt. Nach einem knappen Monat hielt ich meine Plastikkarte in den Händen, GdB 50 unbefristet. Ich hab mich total gefreut und hab sofort wegen der Parkplatzvergabe angefragt. Waren wohl zu viele, jetzt gibt es nur noch mit G und aG einen Platz oder wenn die Schwerbehindertenvertretung eine Stellungnahme abgibt.

Also habe ich diesen kontaktiert und geschildert, dass ich wegen meiner Belastungsdyspnoe keinen weiten Weg zum Arbeitsplatz auf mich nehmen kann und bekomme jetzt eine positive Stellungnahme, dass ich einem G im Ausweis gleichzustellen sei, um Überlastungen und Krankschreibungen zu vermeiden. Schön :)

Nur die Kommentare zu dieser Extrawurst nerven mich. Ich zähle die jetzt mal nicht auf, sonst ärgere ich mich noch.

Entweder lege ich mir ein dickeres Fell zu oder lege Widerspuch gegen den GdB-Bescheid ein in der Hoffnung auf ein G. Eigentlich freue ich mich aber über das "unbefristet", denn darum muss ich mich nicht mehr kümmern.

Lieber wäre ich gesund und würde durchs Leben springen. Unglaublich, was die Mitmenschen einem neiden können.

LG Lilly

PIVI

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2

Donnerstag, 6. Februar 2014, 16:00

Hallo Lilly,

prima, dass das so gut geklappt hat mit dem Parkplatz.
Die lieben Mitmenschen sollen doch froh sein, dass sie mehr oder weniger gesund und gut zu Fuß
sind !
Ich möchte nicht wissen, wie die Reaktionen wären, wenn Du krankheitsbedingt häufiger arbeitsunfähig
wärst und die Kollegen Deine Arbeit miterledigen müssten.

Leider motzen und schimpfen viele einfach nur rum, ohne mal für 5 Pfennig nachzudenken !
Die werden spätestens dann kleinlaut, wenn sie selbst was haben.
Manchen von denen möchte man gerne was " anhexen " !!!

Lass Dir ein dickes Fell wachsen und freu Dich , wenn Du( einigermaßen) fit zur Arbeit gehen kannst.
Auch darum beneidet Dich wohl so mancher Kranke, der das nicht mehr kann.

Halt die Ohren steif

LG
Petra

Lilly

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3

Donnerstag, 6. Februar 2014, 17:28

Hallo Pivi,

vielen Dank für deine Antwort. Du hast völlig recht. Freuen über das, was man kann und erreicht hat und die Parkplatz-Neider links liegen lassen 8)

Ich bin schon dabei, mir ein dickes Fell zuzulegen, aber manchmal habe ich leider noch spontanen Haarausfall ;)

Es gibt doch so einen Alter-Simulationsanzug, einen NYHA III - Simulationsanzug würde ich auch nicht schlecht finden. Manche sollten da mal reinschlüpfen...


LG Lilly

Cello

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4

Freitag, 14. Februar 2014, 13:43

Hallo Lilly,



erstmal Glückwunsch zu Deinem neuen Parkplatz, er steht Dir zu und erleichtert
so Deinen Alltag. Das Geschwätz der anderen sollte Dich nicht wirklich
interessieren, schließlich ist es Ihnen auch egal, wenn Du auf Grund Deiner
Erkrankung gar nicht mehr arbeiten könntest.



Als ich seiner Zeit, meinen GDB neu einstufen lassen musste, wurde mir nach
einem Widerspruch die SGB 100 G, aG, B zuerkannt. Seit Feb. 2014 hab ich diesen
nun unbefristet. Das bedeutet, ich kann auf den öffentlichen. Behindertenparkplätzen
parken. Das ist für mich eine absolute Lebenserleichterung.

Leider muss auch ich mir giftige Blicke von Passanten gefallen lassen, dann
suchen diese förmlich nach meinem blauen Teil an der Frontschreibe, schütteln
unverständig den Kopf und gehen weiter. ....
LG Carina

Lilly

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5

Samstag, 15. Februar 2014, 12:44

Hallo Cello,

vielen lieben Dank für deine Antwort :)

Genau die Einstellung gefällt mir, der Parkplatz steht mir zu - fertig :thumbsup:

Irgendwo in Deutschland, Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Rollstuhl-Bild auf blauem P-Schild)

Ein Auto parkt, die Tür geht auf, eine junge, schlanke, sportlich wirkende Frau steigt aus dem Auto und macht sich auf, zu einem gemütlichen Stadtbummel...
Gaffende Passanten bleiben stehen, schütteln den Kopf und suchen den blauen Berechtigungsausweis an der Frontscheibe ?( "die sitzt nicht im Rollstuhl, ist jung und schlank, den Ausweis hat sie wohl ihrem Opa geklaut" :D

Das Weltbild so einiger Mitmenschen ist ganz klar und einfach.

Ganz liebe Grüße
Lilly

Cello

kann nicht mehr ohne Board

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6

Samstag, 15. Februar 2014, 20:56

Hallo Lilly,

Deine augenblick Schilderung ist ja genial, solltest mal ein Büchlein schreiben.....

Ich wünsche Dir ein traumhaftes frühlings WE

LG Carina

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7

Donnerstag, 20. Februar 2014, 18:51

Hallo Lilly,

auch ich hatte, allerdings mit einem GdB von 80, eine Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO bekommen, mit diesem Parkausweis habe ich die gleichen Möglichkeiten zu parken wie mit dem blauen Parkausweis und dem Rollstuhlsymbol.
Aber Achtung hiermit darf man auf keinen Fall auf einem mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
hier einmal alles nachlesen

http://www.versorgungsaemter.de/Antragsf…hterungInfo.pdf

viel Spaß dabei

Gruß Jörn

Lilly

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8

Freitag, 21. Februar 2014, 07:35

Hallo Jörn,

danke für deine Antwort :)

Hab gleich mal nachgelesen. Meinem GDB Antrag habe ich ja einen Arztbericht des Rheumatologen (Kollagenose) des Kardiologen (Herzinsuffizienz) und Pneumologen (Ventilationsstörung) beigelegt und auch auf die Einschränkungen hingewiesen.

Im Bescheid steht nur Kollagenose GDB 50. Ich war schon ein wenig verwirrt. Haben die die restlichen Erkrankungen einfach als Folge gesehen und diese sind dort enthalten oder schauten die nur die Anlage 1 (Rheumatologe) an?

Gerade habe ich aber beschlossen zufrieden zu sein, denn das tut meiner Seele gut ;)

Einen Verschlechterungsantrag kann ich ja jederzeit stellen.

LG Lilly

Zippo

Anfänger

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Mittwoch, 23. Juli 2014, 12:27

meine Erfahrungen

Meine ERfahrung mit den Ämtern (Pflegestufe und Merkzeichen aG) ist, dass man die Anträge frühzeitig stellen sollte, solange du Kraft hast.

Ich plage mich gerade selber mit den o.g. Anträgen seit 12 Monaten rum. Und obwohl ihm das Merkzeichen aG zustünde laut Begutachtungstabellen und fachärztlichen Diagnosen, verlangt das Gericht immernoch eine Stellungnahme vom Hausarzt.

Da ich alles für meinen Vater erledige, liegen meine nerven blank.

Mein Hausarzt ist auch nicht froh über die gerichtlichen Fragebögen.

Außerdem hast du auch Steuervorteile, die du nicht vernachlässigen solltest. Ist immerhin Geld.

Gruß Zippo

Richter2012

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10

Dienstag, 13. Januar 2015, 08:33

Sei zufrieden dass du so schnell eine Parkplatz bekommen hast....ist nicht die Regel

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