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Roxy

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Mittwoch, 20. März 2013, 16:50

Gesetzliche Krankenkasse möchte Entbindung der Ärztlichen Schweigepflicht

Wie der Titel schon sagt,sollte man dieser nun zustimmen oder eher nicht?
Es geht um folgendes da ich jetzt innerhalb des letzten halben Jahres nun schon zum zweitenmal wegen dem gleichen Krankheitsbild krankgeschrieben bin,habe ich von der Krankenkasse nun einen Zahlschein bekommen den der Arzt ausfüllen muss und einen Bogen den ich ausfüllen muss,unter anderem gdb ,weswegen gdb und so weiter und sofort.
Die Krankenkasse möchte nun das ich auch die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht unterschreibe mit dem Wortlaut :
Hiermit entbinde ich Ärtzte,Therapeuten und sonstige Behandler,die mich aus Anlass meiner derzeitigen Arbeitsunfähigkeit behandeln bzw. behandelt haben,
Gegenüber der ....... von ihrer Schweigepflicht.Mit der Zusendung der notwendigen ärztlichen Berichte,Krankenhaus und kurberichte an die........,zur Weiterleitung an den Medezinchen Dienst der Krankenversicherung bin ich einverstanden.

Verstehe das eigentlich nicht so ganz da die Befunde doch auf der krankschreibenung laut Schlüssel enthalten sind.

Einer einen Rat ?

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Mittwoch, 20. März 2013, 21:11

Hallo Roxy,

es besteht keinerlei Veranlassung gegenüber der Krankenkasse, behandelnde Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Und das würde ich auch nicht !
Wenn Du allerdings einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hast wirst gegenüber dem Amt für soziale Dienste ( zuständig für Schwerbehindertenausweis )sehr wohl die Ärzte gegenüber dem Gutachter von der Schweigepflicht entbinden müssen.
Sollte der Arbeitgeber dies verlangen, dann muß er den medizinischen Dienst mit der Begutachtung ( auf eigene Kosten ) beauftragen.
Und was soll das mit dem Zahlschein ?
Bist Du schön langer als 6 Wochen damit erkrankt, dann muß die Krankenkasse Krankengeld zahlen ohne Zahlschein.
Und bestehe einfach gegenüber der Krankenkasse auf eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst, aber nur den medizinischen Dienst.

Gruß Jörn

Roxy

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Mittwoch, 20. März 2013, 23:04

bin schon wegen der gleichen symtome im oktober letzten jahres für 2,5 wochen krankgeschrieben gewesen,bin jetzt noch die kommende woche bis zum 29 märz krankgeschrieben wo nun die krankenkasse bezahlt,sie haben mir einen krankengeldzahlschein zugeschickt den der artzt ausfühlen soll blblbla,habe gestern was zu meiner krankengeschichte hier geschrieben:Bin auch neue hier

ach übrigens habe schon 30%gdb,habe auch einen extra schein zum zahlschein dazu bekommen ,wo gefragt wird ob ich rente beantragt habe ,rhea masnammen etc.

luise1

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Donnerstag, 21. März 2013, 09:47

Bist Du schön langer als 6 Wochen damit erkrankt, dann muß die Krankenkasse Krankengeld zahlen ohne Zahlschein.
hallo das verstehe ich jetzt nicht denn man bekommt doch nach den 6 Wochen LFZ automatisch von der KK den Auszahlschein...ohne den abgezeichnet von Hausarzt oder behandelned Facharzt bekommt man doch garkein Geld oder???
Also bei mir funktioniert das nur so...am besten man schickt noch eine Kopie vom Zahlschein zum Arbeitgeber
lg Luise1

Roxy

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5

Donnerstag, 21. März 2013, 10:24

Also Arbeitskollege hat das gleiche bekommen der ist aber mittlerweile schon 4 Monate krank,der hat es aber nicht mit dem Herz sondern was anderes.
Werde jetzt erstmal zum Doc gehen und hören was der dazu sagt.




So war nun im der Artztpraxis und das ist wohl normal mit dem Zahlschein nach 6 Wochen

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Donnerstag, 21. März 2013, 23:32

hm war mir nicht bekannt, früher hat meine KK s( einmal länger als 6 Wochen krank) mein Geld überwiesen, habe nur die Krankenmeldung eingeworfen, gut, ist schon sehr lange her

Gruß Jörn

lavendinia

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Freitag, 22. März 2013, 11:16

Krankengeld und Schweigepflichtsentbindung

Hallo miteinander,

also während der Zeit der Entgeldfortzahlung bekommen Arbeitgeber und Krankenkasse Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom behandelnden Arzt. Danach bezahlt die KK Krankengeld für längstens 18 Monate. Dabei können Vorerkrankungen dazugezählt werden bzw. bei Hinzutritt von weiteren Diagnosen wird die Zeit meist nicht verlängert. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine Entgeltbescheinigung durch den Arbeitgeber und oft auch noch des Versicherten selbst. Der Nachweis der Krankheitsdauer erfolgt duch den Auszahlschein. Dieser wird üblicherweise 14-tägig vom Arzt ausgestellt, bei schwereren Krankheitsbildern oder Klinikaufenthalten kann aber auch eine längerer Zeitraum bescheinigt werden. Wichtig ist eine lückenlose und pünktliche Einreichung der Auszahlscheine, das sonst die Kasse die Auszahlung versagen kann (Mitwirkungspflicht!)

Im Interesse der KK (und der Versichertengemeinschaft (!) liegt es KG nur so lange wie wirklich nötig zu bezahlen, somit besteht der Wunsch nach möglichst viel Information. Meist bekommen Versicherte eine Einladung zu einem Gespräch mit Sachbearbeiter (krankengeldfallmanager) oder - falls vorhanden mit dem Sozialen Dienst der Kasse (nicht zu verwechseln mit MDK = medizinischer Dienst). Informationen müssen dabei gegeben werden, soweit es für die Beurteilung der Krankheitsdauer wichtig ist. Also ich würde schon mit der Kasse bzw. dem Sachbearbeiter sprechen und versuchen ein Verständnis für die Situation zu erwirken. Das kann auch für den späteren Wiedereingliederungsprozeß nützlich sein. Aber keine verbindlichen Aussagen hinsichtlich des weiteren Krankheitsverlaufs geben. In jedem Fall sehr genau nachfragen und sich alles erklären lassen, dazu sind die Mitarbeiter verpflichtet - auch hinsichtlich des Datenschutz und Mitwirkungspflicht!

Die Einschaltung des MDK bei längerer Krankheit ist üblich. Meist geht es darum zu prüfen ob die Arbeitsunfähigkeit anhält bzw. wie günstig die Prognose für den Eintritt ins Erwerbsleben ist oder obe eine Rehabilitationsmaßnahme empfohlen wird oder ob es in Richtung Rente geht. Bei Unsicherheit oder Streitfällen ist in jedem Fall der Hausarzt der Ansprechpartner oder aber auch entsprechende Beratung von Sozialdiensten, VDK, Schwerbehindertenvertretungen, Gewerkschaft zu empfehlen.

Liebe Grüße und laßt Euch von der Bürokratie nicht kleinkriegen ?(

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