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Syd30

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Mittwoch, 20. März 2013, 13:19

Rechte des Arbeitnehmers nach Krankheit

Hallo Leute,

brauche mal bitte euren Rat. Nach längerer Krankheit und jetzt hin und her mit Medizinischem Dienst 2mal und Krankenkasse und Kündigung vom Arbeitgeber ging jetzt alles vor Gericht mit Kündigungsschutzklage. Dann hat AG die Kündigung zurückgezogen. Medizinischer Dienst hat wieder gesund geschrieben.

Ist ein Reinigungsberuf. Jetzt ist meine Frage, die Arbeitsobjekte, die der Kranke vor seiner Erkrankung gemacht hat (weil schon körperlich eingeschränkt, 40% Behinderung, Gleichstellung wurde abgelehnt, Widerspruch dagegen läuft noch) , kann er die vom Arbeitgeber wieder verlangen? Sofern diese noch bestehen natürlich. Ist da rechtlich eine Handhabe, das der Kranke zu den Objekten geschickt wird, die für ihn und seine Krankheit gut zu machen sind? Also z. B. Reinigungen per Maschinen fahren? Oder darf der AG hier einfach bestimmen?

Wär super wenn ihr mir schnell antwortet.

DAnke

Syd

Carmen

kann nicht mehr ohne Board

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Mittwoch, 20. März 2013, 14:05

Hallo syd,

ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, daß es bei den Arbeitsgerichten so eine Art "Rechtsantragstelle" gibt - die gibt es z.B. auch bei den Amtsgerichten, wo man Rechtsauskünfte einholen kann. Vielleicht können die Dir da behilflich sein. Einfach bei der Vermittlung bei dem für Dich zuständigen Arbeitsgericht anfragen, ob Du und vor allem wo du diesbezüglich nachfragen könntest.

LG Carmen

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Mittwoch, 20. März 2013, 21:27

bitte mit dem schon festgestellten GdB von 40 bei Deinem Integrationsamt vorstellig werden, die geben umfassende Auskunft und auch Hilfestellung, bei Google Deinen Ort und dann Integrationsamt eingeben, anrufen, Termin machen, die helfen Dir dann.

Gruß Jörn

Syd30

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Donnerstag, 21. März 2013, 20:46

bitte mit dem schon festgestellten GdB von 40 bei Deinem Integrationsamt vorstellig werden, die geben umfassende Auskunft und auch Hilfestellung, bei Google Deinen Ort und dann Integrationsamt eingeben, anrufen, Termin machen, die helfen Dir dann.

Gruß Jörn

danke für eure antworten. die sache ist schon beim anwalt. mal sehen wie es weiter geht