Fahrverbot nach Implantation eines
Defibrillators
Neue europäische Richtlinien regeln wichtige Fragen
zur Fahrerlaubnis für ICD-Träger:
Berufskraftfahrer dürfen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen.
Privates Fahren:
Primärprävention (also vorbeugendes Einsetzen eines Defis): 4 Wochen
Sekundärprävention (also Einsetzen eines Defis nach stattgehabter
Rhythmusstörung): 3 Monate
nach adäquater ICD-Therapie: 3 Monate
nach ICD-Wechsel: 1 Woche
nach Sondenrevision: 4 Wochen
bei Weigerung Primärprävention: keine
bei Weigerung Sekundärprävention: 7 Monate
[Quelle: Medical Tribune 19.03.2010]
Hatte auch 1/2 jähriges fahrverbot,habe mich aber selbst auch fahruntauglich gefühlt.
http://www.biotronik.de/sixcms/media.php…06_B_hsm_de.pdf (Defi Handbuch)
Wie ist denn Dein Gesamtzustand,Du nimmst ja auch ziemlich viele Medis?
Ich habe nämlich erhebliche Einschränkungen durch die Einnahme von ß-Blockern (Aufmerksamkeits- und Reaktionsdefizite)
In einem Arztbrief vom Dipl. Psychologen heist es : Die Defizite beeinträchtigen die Fahrtauglichkeit.
Es wurde aber kein Fahrverbot ausgesprochen.
Also kann ich doch machen was ich will - Oder sehe ich das falsch ?
LG Claudia