TIPPS UND HILFEN - Schwerbehindertenrecht
Dieser Link beschäftigt sich um das Schwerbehindertenrecht
http://www.einfach-teilhaben.de/cln_104/…sweis_node.html
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
http://www.seh-netz.info/ausweis/seite1.php
http://www.code-knacker.de/schwerbehindertenausweis.htm
http://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de/SCHWERBEHINDERTENRECHT.html
Hier eine kurze Erläuterung zur Errechnung des GdB (Grad derBehinderung)
-Die Grunderkrankung ergibt einen GDB von 50
-Die zweite Erkrankung einen GdB von 50
-Die dritte Erkrankung einen GdB von 30
Das Versorgungsamt würde nunmehr davon ausgehen das die Grunderkrankung einen GdB von 50 behält.
Die zweite Erkrankung würde mit 50 % angerechnet, man würde also nur 25 Punkte erhalten, da aber nur volle Punkte zählen, und es nur mit Zehnerpunkten denn weitergeht, bedeutet dies für die zweite Erkrankung würde es einen GdB von 20 geben.
Die dritte Erkrankung würde mit 33 % angerechnet, man würde also nur 10 Punkte erhalten.
Wenn wir dies addieren kommen wir auf einen Gesamt GdB von 80.
somit wird in dem Schwerbehinderten Ausweis ein Gesamt GdB von 80 ausgewiesen.
Ich hoffe dass diese Kurzfassung ein wenig hilft.
Arrythmogene rechtsventrikuläre Dysyplasie, Träger eines Defigerätes, April 2008 Kammerflimmern, Februar 2009 Kammerflimmern,Herzstillstand.
Ich habe gelernt, egal wie viel ich mich kümmere, manche Menschen kümmert es nicht.
-- LEBE JEDEN TAG ALS WÄRE ES DEIN LETZTER --