Hallo,
den Antrag gibt es beim Versorgungsamt Deines Landratamtes . Den solltest Du mit Deinem Kardeologen oder besser mit dem sozialen Dienst in der Reha zusammen ausfüllen. Alternativ der Sozialverband VdK oder der BR bzw Schwerbehindertenvertrauensmann Deines Betriebes falls vorhanden.
Der GdB den Du DANN bekommen wirst, setzt sich wie folgt zusammen. Die erste höchstbewertete Erkrankung zählt voll. Die zweithöchste zählt zur Hälfte , die dritthöchste zu einem Drittel. Das Ergibt dann den Gesamt GdB
Ich zum Beispiel habe folgende Prozente bekommen: Schlafapneu 20 % , HOCM 10 % sind weniger als 30 % und bringt mir leider nichts.
Falls Du dann 50 % oder mehr erreichst, hast Du den besonderen Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten. Der schützt Dich allerdings nicht vor betriebsbedingter Kündigung.Falls Du 30 % aber unter 50 % erreichst, kannst Du die Gleichstellung beantragen. Damit hast Du dann den gleichen Status wie ein Schwebehinderter über 50 %. Klingt kompliziert, ist es aber nicht.
Angst vor Kündigung solltest Du nicht haben. Nach den sechs Wochen Tarifbedingter Lohnfortzahlung, zaht sowieso Deine KK die Lohnersatzleistungen ( bis zu 18 Monate). Von daher entstehen dem AG ja keine Kosten. Und während Deiner Krankheit kann Dich dein AG eh nicht kündigen. Falls doch, Du bist sicher RS versichert. Bist Du Gewerkschaftsmitglied? Habt Ihr Betriebsrat ? Wenn ja dann informiere Dich bei denen.
Da Du noch im Bedrufsleben stehst, wird die Rentenversicherung gerne Deine Reha bezahlen, umso eher je jünger Du bist, Die brauchen Dich ja noch lange als Beitragszahler. Falls deine Reha abgelehnt wir, unbedingt Widerspruch einlegen !!!