So, hier möchte ich euch das Merkzeichen G im Schwerbehinderten Antrag etwas näher bringen.
"Gesundheitliche Voraussetzungen Das Merkzeichen "G" steht Schwerbehinderten zu, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Diese Voraussetzung ist gemäß § 60 Abs. I SchwbG bei Schwerbehinderten gegeben, die infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen können, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Diese Wegstrecke beträgt etwa zwei Kilometer oder 30 Minuten."
So lautet es.
Lange Rede, kurzer Sinn.
Bedeutet, man hat nicht nur Anspruch, wenn man beispielsweise an der Krücke laufen muss oder andere Gehhilfen benötigt, sondern auch, wenn man innerliche Schäden wie Herz-und oder Lungenkrankheiten hat.
Bei einer fortgeschrittenen Herzschwäche, kommt es früher oder später zur Kurzatmigkeit. Führt dazu,dass man keine langen Strecken mehr allein laufen kann.
Man ist also Gehbehindert.
Aus diesem Grund, kann jeder, der an Kurzatmigkeit und schneller ermüdung etc. beim laufen leidet, dass Merkzeichen "G" beantragen. Wird dies abgelehnt, einfach Wiederspruch einlegen.
Ich hoffe, ich konnte einige ermutigen, für ihr "Recht zu kämpfen"
Alles Gute
Alex