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agloco

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  • »agloco« ist der Autor dieses Themas

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Donnerstag, 27. November 2008, 00:44

Merkzeichen "G" -Gehbehindert

So, hier möchte ich euch das Merkzeichen G im Schwerbehinderten Antrag etwas näher bringen.

"Gesundheitliche Voraussetzungen Das Merkzeichen "G" steht Schwerbehinderten zu, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Diese Voraussetzung ist gemäß § 60 Abs. I SchwbG bei Schwerbehinderten gegeben, die infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen können, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Diese Wegstrecke beträgt etwa zwei Kilometer oder 30 Minuten."

So lautet es.

Lange Rede, kurzer Sinn.
Bedeutet, man hat nicht nur Anspruch, wenn man beispielsweise an der Krücke laufen muss oder andere Gehhilfen benötigt, sondern auch, wenn man innerliche Schäden wie Herz-und oder Lungenkrankheiten hat.

Bei einer fortgeschrittenen Herzschwäche, kommt es früher oder später zur Kurzatmigkeit. Führt dazu,dass man keine langen Strecken mehr allein laufen kann.
Man ist also Gehbehindert.

Aus diesem Grund, kann jeder, der an Kurzatmigkeit und schneller ermüdung etc. beim laufen leidet, dass Merkzeichen "G" beantragen. Wird dies abgelehnt, einfach Wiederspruch einlegen.

Ich hoffe, ich konnte einige ermutigen, für ihr "Recht zu kämpfen" :)

Alles Gute
Alex
Linksventrikuläre Herzinsuffiziens 2008 8% Ef und 2020 48% EF- Defiträger

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tom31

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Donnerstag, 27. November 2008, 22:26

Oh super, Danke dir für die Erklährung.

Nun beantrage ich es einfach beim Versorgungsamt, denn schließlich bin ich Kurzatmig, das ist fakt.
In spätestens 3 Monaten bin ich schlauer :]

Tom
...Liebe Grüße Tom :)

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tom31« (27. November 2008, 22:27)


Daniel1988

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Mittwoch, 18. Februar 2009, 11:41

Hallo Tom

Hast du auf deine Kurzatmigkeit, das "G" genehmigt bekommen ???
Arrythmogene rechtsventrikuläre Dysyplasie, Träger eines Defigerätes, April 2008 Kammerflimmern, Februar 2009 Kammerflimmern,Herzstillstand.

Ich habe gelernt, egal wie viel ich mich kümmere, manche Menschen kümmert es nicht.

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Bigi

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Montag, 23. Februar 2009, 12:11

Hallo Alex,
hab auf meinem Schwerstbehindertenausweis
ein G und Grad der Behinderung 60 stehen.
Wo, wie und wann kann man davon gebrauch machen?
Ich weiß, daß ich Steuerermäßigung fürs Auto oder für Bus und Bahn, Fahrscheinvergünstigung bekomme.
Gilt das aber auch für Schwimmbad und Theater?
Oder, muß man das nachträglich beantragen?
Man braucht ja keine Begleitung. Ich glaube, die Begleitung hätte dann auch nur freien Eintritt.
Mit der Herzsportgruppe haben wir Eintrittsermäßigung
ins Museum bekommen.
Gruß
Bigi
Das Herz hat seine Gründe,die die Vernunft nicht kennt.

Blaise Pascal ( 1623-1662 ) Philosoph

defi

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Montag, 23. Februar 2009, 16:20

Hallo Bigi
2 mal Ja
Einmal Nein
Und 1 mal ja.

Steht normaleweise im Merkblatt für Behinderte
LG defi

:D
Gib nicht auf sondern mache das Beste daraus

Illy

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Montag, 23. Februar 2009, 17:00

Hallo.....

welchen Grad der Behinderung bekommt man eigentlich bei
DCM...........(ohne impl. Defi) Weiss da jemand Bescheid..?

Grüßle; illy

Beste Grüße, Illy ;)

Daniel1988

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Montag, 23. Februar 2009, 17:59

Das ist immer ganz individuell und kommt auf die laune bzw. den sachverstand des bearbeiters an.

Ich habe mal in meinem Buch nachgelesen und dort steht:

Je nach schwere der Symptomatik wird ein GdB zwischen 10 - 40 zugesprochen.
Arrythmogene rechtsventrikuläre Dysyplasie, Träger eines Defigerätes, April 2008 Kammerflimmern, Februar 2009 Kammerflimmern,Herzstillstand.

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Illy

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Montag, 23. Februar 2009, 18:08

10- 40.......na das ist ja schon ein Unterschied....
Denke, wenn´s was bringen soll, dann braucht man schon die 40.........na ja...ich versuchs mal....
Danke Dir und liebe Grüße...

Beste Grüße, Illy ;)

Daniel1988

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Montag, 23. Februar 2009, 18:12

Einen Ausweis bekommt man erst ab einen GdB von 50, solange du darunter bleibst, bekommst du nur einen Bescheid. Mit diesem bescheid wiederum kannst du einen Antrag auf "Gleichstellung" stellen, dann wird geprüft ob du einen Schwerbehinderten gleichgestellt werden kannst, ob sich das lohnt,richtet sich danach wofür du den GdB benötigst.

Aber beantragen würde ich es auf jeden fall, und gib alle erkranungen an unter denen du leidest.

Bandscheibenvorfall,magen-darm..... je nachdem... Ob du noch weitere Erkrankungen hast.

Viel glück.
Arrythmogene rechtsventrikuläre Dysyplasie, Träger eines Defigerätes, April 2008 Kammerflimmern, Februar 2009 Kammerflimmern,Herzstillstand.

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agloco

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Montag, 23. Februar 2009, 18:22

Bei dcm kann man auch einen gdb von 100 bekommen. Meine Kardiologen meinten,dass ich wohl mind.70 bekomme ohne Defi.
Das wird anhand der schwere errechnet. wenn ich zb. eine ef von 20 % habe kann ich kaum noch krauchen und falle komplett aus, doch mit 50% kann ich noch meistens gut arbeiten.
Die NYHA Stadien spielen da eine Rolle, sprich die körperliche Belastung.
Und es wird immer nur die schwerste Erkranung berücksichtigt.So wurde es mir zumindest erklärt und haben es andere mir erzählt.:(

Doch wenn du nur eine leichtgradige DCM hast dann wird es meistens wirklich nicht mehr als 10-40 wie daniel schon sagte

alex :(
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