Das stimmt nicht mit dem RF, Illy.
Ein RF bekommt auch wenn man zb Sehbehindert ist miit mindestens einen Gdb von 60% oder Hörgeschädigte von mindesstens 50%
Aber auch ohne das RF kann man wenn man nicht gut finanziell dargestellt ist, eine Gebührenbührenbefreiung bekommen.
Ein B könnte Carmen bekommen wenn Sie ständige Begleitung braucht.
Ein Ausweiss wird meistens für 2 Jahre genehmigt. Und dann wird es wieder nachgeprüft.
Ich aber habe gleich einen unbefristen bekommen.
Du siehst also Carmen das es recht unterschiedlich sein kann.
Und es wird der GDB anhand der unterschiedlichen Erkrankungen die du hast und wie diese zusammen aufeinander wirken berechnet.
Ich habe circa ein halbes Jahr gewartet auf meinen Ausweiss.
Macht dich mal nicht verrückt Carmen bis jetzt hast Du nichts falsche gemacht
Tschüßi, Manuela