Hallo, ich darf mich hier in daniel´s namen mal zu wort melden.
Da ich Polizeibeamter bin, weiß ich sehr gut, das es nach § 21a Straßenverkehrsordnung, eine Befreiung der Gurtpflicht gibt.... Sie müssen zu ihrem Hausarzt und dieser muss ihnen bescheinigen , das das verletzungsrisiko durch den defi größer ist, als wenn sie ohne gurt fahren würden... Mein sohn Daniel hat sich morgens die bescheinigung beim arzt geholt, war mittags beim Straßenverkehrsamt, und hat die "Gurtbefreiung" sofort mitbekommen.. Diese Gurtbefreiuung kostet 25 euro, es sei denn sie sind besitzer eines Schwerbehindertenausweises... Einfach ein Schreiben fertig machen, "Hiermit, beantage ich nach § 21a Straßenverkehrsordnung, die befreiung der Gurtpflicht, da ich einen Defibrillator trage und der Gurt mir eher Schaden zufügt,als er mir nutzen würde.
Bei Daniel sah die ärztliche bescheinigung wie folgt aus :
Aufgrund des Untersuchungsergebnisses wird bescheinigt das Frau/Herr______, wohnhaft ______ von der Gurtanlegepflicht befreit werden muss ,weil nach Abwägung aller Gesichtspunkte aus ärztlicher sicht die Gefahr die sich beim Anlegen des Gurtes ergeben können, schwerer sind als die Gefahr die bei einem Verkehrsunfall ohne gurt eintreten können. Es handelt sich um einen dauerhaften Zustand.
Unterschrift und Stempel... das hat usgereicht.. Ich hoffe ich konnte ihnen helfen...
Arrythmogene rechtsventrikuläre Dysyplasie, Träger eines Defigerätes, April 2008 Kammerflimmern, Februar 2009 Kammerflimmern,Herzstillstand.
Ich habe gelernt, egal wie viel ich mich kümmere, manche Menschen kümmert es nicht.
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