habe heute auch wieder nettes schreiben vom Sozialgericht bekommen, noch ein Gutachten, nachdem das letzte schon mal positiv für mich ausfiel. Dies gefiel dem Amt für Soziale Dienste nicht. Und so bekam ich heute die Aufforderung mich einem neuen Gutachten zu stellen.Der Gutachter = praktiziert als
und das stand ua. drin
S 13 SB 9/09/Beweisfragen SB Fassung 2009.doc
1.
Welche nicht nur vorübergehenden das
altersübliche überschreitenden Gesundheitsstörungen liegen bei d. Kl. seit
21.07.2008 vor?
2.
Welche Funktionsbeeinträchtigungen werden
hierdurch bedingt?
3.
Ist hinsichtlich der
Funktionsbeeinträchtigungen im Vergleich zu denjenigen, die mit Bescheid vom
16.04.2008 als Behinderungen anerkannt waren, eine Änderung eingetreten und
ggfs. Inwiefern?
4. Wie
ist der Grad der Behinderung (GdB)
a) für
die einzelne Gesundheitsstörung und
b) insgesamt
unter Berücksichtigung der Anlage
„Versorgungsmedizinische Grundsätze zu § 2 der Ver- sorgungsmedizin-Verordnung
(VersMedV) seit 21.07.2008 zu bewerten, ggf. gestaffelt nach Zeiträumen?
c)
inwiefern wirkt sich die unter 3. bezeichnete
Änderung auf den GdB aus?
5. Ist
zur Feststellung der Behinderung ein weiteres Gutachten erforderlich? Wenn ja:
Aus welchen Gründen und auf welchem Fachgebiet?
sollen wir über die Gutachten wegsterben ?
lol
Gruß Percy