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Sonntag, 6. Januar 2013, 15:20

Forenbeitrag von: »Chris204«

BU Versicherungsvertrag beachten

Nochmal zurück zur Eingangsfrage von Anke: "Viele versicherungenwollen aber, das man weiter arbeitet!Es geht ja noch am Schreibtisch usw." Das kannst du von Vornherein ausschließen, wenn du darauf achtest, dass die "abstrakte Verweisung", also das Recht des Versicherers, dich im Leistungsfall in einen anderen Beruf / eine andere Tätigkeit zu verweisen, statt zu zahlen, im Vertrag deiner BU Versicherung ausgeschlossen wird. Eine entsprechende Klausel sollte auf jeden Fall enthalten sein, ist manc...