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Freitag, 14. August 2009, 13:22

Von Illy

Schwerbehindertenausweises Vorteile / Nachteile / Antrag

Schwerbehindertenausweises Vorteile / Nachteile / Antrag
21.01.2009 gelesen bei Novartis Deutschland :

Mit Hilfe des Schwerbehindertenausweises sollen einige der durch die Erkrankung und Behandlung entstandenen Nachteile ausgeglichen werden; also nicht etwa nur die Nachteile von Erwerbstätigen. Dieser Ausgleich geschieht durch Vergünstigungen auf mehreren Ebenen und ist nicht zuletzt abhängig von dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB).

Vorteile_NachteileZu den Vergünstigungen zählen bei einem Grad der Behinderung von
50 % und mehr:

* Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.
* Hilfen zur Erhaltung bzw. Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, z. B. technische Hilfen oder Lohnkostenzuschüsse.
* Beschleunigung des Eintritts des Renten- bzw. Pensionsbezuges.
* Überstundenbefreiung (Wunsch).
* Anspruch auf Zusatzurlaub von fünf Tagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.
* Bevorzugte Abfertigung bei Behörden.
* Je nach Höhe des zuerkannten GdB diverse Steuererleichterungen: So kann ein Pauschbetrag jährlich steuermindernd geltend gemacht werden.
* Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen etc.
* Ab 80 % Behinderung gibt es Freibeträge beim Wohngeld. Davon profitieren vor allem Bezieher von kleinen Renten.
* Die Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen kann mit Schwerbehindertenausweis ermäßigt werden.
* Die Bahncard kann für die Hälfte des Normalpreises bei mindestens 80 % GdB erworben werden.
* Mitgliedsbeiträge in Verbänden und Vereinen (z. B. ADAC) sind häufig reduziert.
* Je nach zusätzlichen Merkmalen gibt es Vergünstigungen bei Rundfunk- und Fernsehgebühren, Kfz-Steuer, Freifahrten, Reduzierung der Eintrittspreise.

Änderungen des Behinderungsgrades

Natürlich kann der Grad der Behinderung im Verlauf der Zeit geändert werden, und zwar nach oben genauso wie nach unten. Bei einer Verschlechterung sollte unverzüglich ein Antrag erfolgen. Im Allgemeinen gilt der Schwerbehindertenausweis für die Dauer von fünf Jahren. Die Gültigkeitsdauer kann dann auf Antrag nach erneuter Prüfung verlängert werden.
Übrigens haben nicht nur Deutsche, sondern auch die in Deutschland lebenden Ausländer und Staatenlosen Anspruch auf die im Schwerbehindertengesetz festgelegten Vergünstigungen.

Sodele......genug trockene Info......