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Die letzten 10 Beiträge

71

Donnerstag, 1. April 2010, 10:00

Von kalle

hi ich habe 3 monate gewartet..gdb 70 merkzeichen G
1 Herzminderleistung nach herzinfarkt
2 bypass op
3 stent versorgung
4 herzrhytmusstörung
5 versorgung mit kardioverter-defibrillator
6 wirbelsäulenveränderungen nervenreizungen
7 wirbelkürperverformung bei wirbelkörperbruch

70

Mittwoch, 3. Februar 2010, 20:43

Von agloco

Oh Heller, der hat gesessen :D

Im grunde gebe ich dir, illy, schon Recht. Ich habe es ja halt bekommen, wobei mir diese Verteilung sehr suspekt ist. Das passt hinten udn vorne alles nicht zusammen. Nun ja, ich habe das B halt einfach bekommen.
Nun ja mache ich mir also erstmal keine weiteren Hoffnungen...

Grüße
alex

69

Mittwoch, 3. Februar 2010, 20:16

Von Illy

Ich schmeiss mich gleich weg !
Heller, auf so nen Unsinn muss man erst mal kommen !
Bravo.........ok............1: 0 für Dich !!

Du siehst, wir Württemberger haben echt Charakter und können auch mal eine Niederlage eingestehen.....
Aber dreh Dich bloß nicht um...........Wir sind üüüüüüüüüüüberall !!!!!!!!!!!!!

68

Mittwoch, 3. Februar 2010, 19:11

Von heller

so nun werd ich auch noch etwas dazu labern.

liebe illy gerade du musst doch wissen wie es mit dem "B" für begleitperson ist. du wurdest doch damit geboren.

als württembergerin allein nicht lebensfähig hast du uns badener zur seite gestellt bekommen. deswegen wohnst du ja auch in Baden Württemberg. also hast du das "B" ja schon im personalausweis stehen. :D

also sei so fair und gönne anderen auch ein B :P

67

Mittwoch, 3. Februar 2010, 16:10

Von Illy

Hallo meine Lieben.
Ich denke mal, Ihr habt da was in den falschen Hals gekriegt. Das war absolut nicht abwertend von mir gemeint.
Klar, kann ich nur von mir ausgehen.
Da ich beruflich aber sehr viel mit Behinderten zu tun habe, wundere ich mich manchmal schon sehr, wie die "Kennzeichen" verteilt werden. Da gibt es Leute, die können nicht mehr gehen, sind auf den Rolli angewiesen, sind nicht in der Lage, sich damit alleine fort zu bewegen......und solche "Schwerbehinderten" bekommen kein B ? Da frag ich mich doch ernsthaft, ob auch in dieser Sache oft mit zweierlei Maß geregelt wird.
Ich weiss, dass uns die Medis oft runterziehn und wir manchmal zwangsweise Karusell fahren......mir geht das auch oft so.
Dennoch bin ich der Meinung, dass wir relativ gut mit unserer Krankheit klar kommen. Und nur deshalb ist "B" für mich doch fraglich.........Ihr versteht, was ich meine ? Daniel......Du gehst alleine einkaufen, alleine zur Uni, usw.......nimmst Du da überall eine Begleitperson mit ? Sicherlich nicht.....
Eine ständige Begleitperson kommt meines Erachtens in Frage, wenn man körperlich und geistig nicht in der Lage ist, irgendwohin alleine zu gehen oder zu fahren. Also Blinde, schwer Gehbehinderte, geistig Kranke und Verwirrte....
Ich wiederhole es nochmal...........bitte bitte nicht persönlich nehmen.....das war nur eine Feststellung und Denkweise aus eigener Erfahrung, Sichtwweise und aufgrund meines Berufes.........

PS an Daniel.........Bussi, Bussi, lieber Daniel..........haben Dich meine BVB - Witze so ärgerlich auf mich gemacht ?
Neeeeeee, nä ? :love:

66

Mittwoch, 3. Februar 2010, 10:42

Von Canario

Hallo alex,

das mit dem Absetzen ist so eine Sache. Viele Sachen lassen sich absetzen aber wenn man, wie du z.B. bereits alles ausgereitzt hat, bleibt man auf den restlichen Kosten sitzen. Viele einkommensschwache Menschen, die keine Einkomenssteuer bezahlen schauen hierbei grundsätzlich in die Röhre.
Dazu zählen insbesondere auch Rentner mit kleinen Erwerbsminderungsrenten, die sie bekommen, weil sie sehr krank sind und die haben keinerlei Absetzungsmöglichkeiten. So ist das leider.

@ Illy

Ich habe die Merkmale aG, H, B und 100 % wegen meiner "Knocherkrankung" aber mit Sicherheit ist die Krankheit nicht vorgetäuscht. Die Herzerkrankung ist nun dazu gekommen, habe ich mich nicht zu beworben.
Ich denke, jeder hat die Merkmale bekommen, die ihm zustehen. Keiner hier im Forum kennt das genaue Krankheitsbild des Anderen und die damit verbundenen Nachteile und Behinderungen und dass ist auch gut so.

Das Merkmal RF ist nicht grundsätzlich bei 100% zu bekommen, dazu gehören noch andere Einschränkungen aber das kann jeder im Netz nachlesen.

Gruß
Canario :)

65

Dienstag, 2. Februar 2010, 23:05

Von Oliver

.

64

Dienstag, 2. Februar 2010, 22:12

Von Daniel1988

Illy

Meines erachtens siehst du nicht nur rosa, sondern schon ROT.

Zitat : ständige Begleitung wird als notwendig gesehen, wenn der Behinderte zur
Vermeidung von Gefahren für sich oder andere Personen bei der Benutzung
von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen
ist... Zitatende.


Da fall ich ja bald vom glauben ab..... Also ich persönlich bin schon froh, wenn mir als Herzkranker, (was ja eine behinderung darstellt) eine begleitperson zur Seite steht für den fall das ich mal Bewusstlos werde. Des weiteren weiß ich ja nicht wie weit deine Herzerkrankung dich beeinträchtigt aber ich bin zeitweise auch aufgrund der Medikamente und des Dauerhaft niedrigen Blutdruck´s gedanklich.. ja nenn ich es mal " neben der Spur".. Und ich halte das Merkzeichen " B " für völlig gerechtfertigt.

Wenn du es für dich persönlich nicht als angemessen empfindest, ist das ja deine Sache.

Liebe Grüße

Daniel

63

Dienstag, 2. Februar 2010, 21:24

Von Illy

Also, seid mir bitte nicht böse. Aber warum habt Ihr Kennzeichen B ?
Ihr seid Herzkrank, aber doch nicht soooooooo behindert...........oder seh ich jetzt rosa ?
Bitte, nehmt das jetzt nicht persönlich - aber B ist schon ne harte Nuss.......

B: Ständige Begleitung ist notwendig
Eine
ständige Begleitung wird als notwendig gesehen, wenn der Behinderte zur
Vermeidung von Gefahren für sich oder andere Personen bei der Benutzung
von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen
ist (z.B. Blinde, Querschnittgelähmte, geistig Behinderte mit
zusätzlichem Merkzeichen "G").
Steht
im Ausweis das Kennzeichen "B", darf der Begleiter kostenlos mitfahren,
auch auf Strecken, die nicht auf der Wertmarke stehen und auch z.B. bei
der Deutschen Bahn! Man muss kein Ticket kaufen, es genügt, den Ausweis
vorzuzeigen.
Sonstiges
  • Wohngeld wird anders berechnet
  • Vergabe von behindertengerechten Wohnungen und Sozialwohnungen
  • erhöhte Freigrenzen bei Wohnungsbaudarlehen
  • einkommensabhängige Zuschüsse für besondere bauliche Maßnahmen
  • die Begleitperson ist unfallversichert
  • ermäßigte Eintrittspreise bei vielen Veranstaltungen (Zoo, Museen, Schwimmbädern)
  • Zuschüsse für Familienerholungen (Antrag bei Jugend- oder Sozialamt)

62

Dienstag, 2. Februar 2010, 20:28

Von agloco

Danke für eure Antworten !

Also nutz mir das B so gut wie garnichts. Meine Tante die sich am Sozialgericht damit befasst, erzählte mir nämlich, dass man die Fahrtkosten, ich rede nur vom Auto nicht vom ÖPNV , absetzen kann.
Aber was wäre, wenn man familiär niemanden hätte, wer würde meine, mir zustehende Begleitperson bezahlen und deren Unkosten ?

@canario
ja also die besonderen Belastungen in der Einkommenststeuer, werden schon ausgereizt...da gibt es nicht viel mehr zu holen :D

Danke euch
Alex :)