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Die letzten 10 Beiträge

11

Mittwoch, 6. September 2017, 20:58

Von Thebarbarian

hi wolle :)


war im urlaub konnte nicht reinschauen :)


das ganze ging ohne verhandlung :thumbsup: wahrscheinlich haben sie sich von den kosten gescheut, schliesslich ging es
auch nur um 10% und das merkzeichen B :)

gut das ich es mit der klage eingegangen bin, und nicht auf den rat des SOvD gehört hab, denn die hatten gesagt ich hätte keine chance
da mein widerspruch auch nichts genutzt hätte :thumbdown: hab dann auf den rat meines kollegen gehört der anwalt ist, und siehe da, lief wie geschmiert :thumbsup:

hab letzte woche die mitgliedschaft beim SOvD gekündigt :thumbdown: für diesen blöden widerspruch musste ich bei denen auch noch 50€ zahlen,
wie ich das versorgungsamt wieder kriege weiss ich auch nicht, vielleicht kannst du mir da ja einen tip geben :)

Lg

10

Sonntag, 20. August 2017, 20:14

Von Wolle

Hi

Habe nun nach der Klage gegen das versorgungsamt Nachricht bekommen!

Das Ergebnis, die runterstufung von 70 auf 60 % und der Entzug des merkzeichen B wurde eingestellt, es bleibt alles beim Alten :thumbsup:

Cool. Mit oder ohne Verhandlung?

9

Sonntag, 20. August 2017, 09:26

Von Peter

Na bitte, geht doch. Es lohnt sich eben immer, es zu versuchen. :thumbsup:

8

Samstag, 12. August 2017, 11:05

Von Thebarbarian

Hi

Habe nun nach der Klage gegen das versorgungsamt Nachricht bekommen!

Das Ergebnis, die runterstufung von 70 auf 60 % und der Entzug des merkzeichen B wurde eingestellt, es bleibt alles beim Alten :thumbsup:

7

Mittwoch, 26. April 2017, 19:52

Von Peter

Rudi Völler hätte gesagt: Deine Chancen stehen wohl 50:50, 60:60 ;)

Da bin ich ja mal gespannt. Ich hoffe es wird keine Jahr dauern

6

Dienstag, 25. April 2017, 11:12

Von Thebarbarian

soo, hab nun das versorgungsamt verklagt :) mal sehen ob ich am ende auch noch lachen kann!?

mein anwalt meinte da es nicht um viel geht, sprich 10% und das merkzeichen B, könnte das versorgungsamt evtl. einwilligen da sie vielleicht
die ganzen kosten die durch das verfahren enstehen werden schäuen, aber sicher ist es nicht, ich sollte mich eigentlich auf eine verhandlung einstellen.

werde dann wenn es zur verhandlung kommt, oder auch nicht, das ergebnis hier bekannt geben!

bis demnächst mal, und danke an alle die hier im forum mitwirken und ihre erfahrungen mit uns teilen.

Lg

5

Samstag, 1. April 2017, 19:22

Von Thebarbarian

hi wolle

danke für den ratschlag, werde ihn am montag kontaktieren und hoffe das wir dabei erfolg haben!

Lg

4

Samstag, 1. April 2017, 14:59

Von Wolle

ich habe einen freund der anwalt ist, glaub aber eher das sein spezialgebiet familienrecht usw. ist,
sollte ich mich mit dem auf diesen weg der klage machen oder lieber einen richtigen spezialisten aufsuchen ?
Du solltest auf jeden Fall mit ihm reden. Er wird Dir - vorausgesetzt, dass er es nicht kann - sicherlich einen guten Kollegen nennen können.

3

Samstag, 1. April 2017, 10:38

Von Thebarbarian

hallo peter

es ist immer gut erfahrungen anderer zu hören, das macht mut!

eigentlich hast du recht, bevor es mit den ganzen gerichts und gutachter kosten losgeht würden die vielleicht
bei mir auch nach einreichung der klage einwilligen, schliesslich geht es nur um 10% und das merkzeichen B das sie mir
entziehen möchten, mal sehen was sie dazu sagen, wohl möglich das sie nicht davon ausgehen das ich klagen werde, aber
am montag werde ich die versicherung aufsuchen und mich erkundigen wie weit der rechtschutz mich dabei unterstützt,
denn wenn ich selbst in die tasche greifen muss sehe ich schwarz für eine klage :(

ich habe einen freund der anwalt ist, glaub aber eher das sein spezialgebiet familienrecht usw. ist,
sollte ich mich mit dem auf diesen weg der klage machen oder lieber einen richtigen spezialisten aufsuchen ?

obwohl mein freund würde mir alles offen und ehrlich sagen wie unsere aussichten sind, in meinem fall geht es ihm nicht ums geld,
und bei vielen vergangenen sachen hat er mir auch mal abgeraten obwohl er etwas dazu verdienen könnte, also anwalt des vertrauens ist er schonmal!

werde mal wie gesagt am montag loslegen, vielen dank für deine antwort :)

natürlich freue ich mich wenn noch andere erfahrungen genannt werden, mehr infos schaden ja eigentlich nie :)

2

Samstag, 1. April 2017, 09:22

Von Peter

Dun solltest auf jeden Fall einen Anwalt sprechen.
Ich habe eine Schwerbehinderung von 60%, wegen 2 Leiden (nichts mit dem Herzen).
Eine Sache (30%) wollte man zunächst nicht anerkennen, also nur 30%. Mein Anwalt hat Einspruch erhoben, dann eine Klage eingereicht und als es losgehen sollte, haben sie 60% anerkannt.
Ich habe ihn vorher gefragt ob das Sinn machen würde. Das sollte man immer machen hat er mir damals geantwortet.