Sie sind nicht angemeldet.

Neue Antwort erstellen

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Seite erklären Sie Sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Achtung! Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 3 286 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Beitragsinformationen
Beitrag
Einstellungen

Internet-Adressen werden automatisch erkannt und umgewandelt.

Smiley-Code wird in Ihrem Beitrag automatisch als Smiley-Grafik dargestellt.

Sie können BBCodes zur Formatierung nutzen, sofern diese Option aktiviert ist.

Die letzten 10 Beiträge

12

Freitag, 17. April 2015, 12:31

Von Lilly


11

Samstag, 28. März 2015, 21:20

Von Cello


10

Dienstag, 13. Januar 2015, 08:33

Von Richter2012

Sei zufrieden dass du so schnell eine Parkplatz bekommen hast....ist nicht die Regel

9

Mittwoch, 23. Juli 2014, 12:27

Von Zippo

meine Erfahrungen

Meine ERfahrung mit den Ämtern (Pflegestufe und Merkzeichen aG) ist, dass man die Anträge frühzeitig stellen sollte, solange du Kraft hast.

Ich plage mich gerade selber mit den o.g. Anträgen seit 12 Monaten rum. Und obwohl ihm das Merkzeichen aG zustünde laut Begutachtungstabellen und fachärztlichen Diagnosen, verlangt das Gericht immernoch eine Stellungnahme vom Hausarzt.

Da ich alles für meinen Vater erledige, liegen meine nerven blank.

Mein Hausarzt ist auch nicht froh über die gerichtlichen Fragebögen.

Außerdem hast du auch Steuervorteile, die du nicht vernachlässigen solltest. Ist immerhin Geld.

Gruß Zippo

8

Freitag, 21. Februar 2014, 07:35

Von Lilly

Hallo Jörn,

danke für deine Antwort :)

Hab gleich mal nachgelesen. Meinem GDB Antrag habe ich ja einen Arztbericht des Rheumatologen (Kollagenose) des Kardiologen (Herzinsuffizienz) und Pneumologen (Ventilationsstörung) beigelegt und auch auf die Einschränkungen hingewiesen.

Im Bescheid steht nur Kollagenose GDB 50. Ich war schon ein wenig verwirrt. Haben die die restlichen Erkrankungen einfach als Folge gesehen und diese sind dort enthalten oder schauten die nur die Anlage 1 (Rheumatologe) an?

Gerade habe ich aber beschlossen zufrieden zu sein, denn das tut meiner Seele gut ;)

Einen Verschlechterungsantrag kann ich ja jederzeit stellen.

LG Lilly

7

Donnerstag, 20. Februar 2014, 18:51

Von Ironiemus48

Hallo Lilly,

auch ich hatte, allerdings mit einem GdB von 80, eine Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO bekommen, mit diesem Parkausweis habe ich die gleichen Möglichkeiten zu parken wie mit dem blauen Parkausweis und dem Rollstuhlsymbol.
Aber Achtung hiermit darf man auf keinen Fall auf einem mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
hier einmal alles nachlesen

http://www.versorgungsaemter.de/Antragsf…hterungInfo.pdf

viel Spaß dabei

Gruß Jörn

6

Samstag, 15. Februar 2014, 20:56

Von Cello

Hallo Lilly,

Deine augenblick Schilderung ist ja genial, solltest mal ein Büchlein schreiben.....

Ich wünsche Dir ein traumhaftes frühlings WE

LG Carina

5

Samstag, 15. Februar 2014, 12:44

Von Lilly

Hallo Cello,

vielen lieben Dank für deine Antwort :)

Genau die Einstellung gefällt mir, der Parkplatz steht mir zu - fertig :thumbsup:

Irgendwo in Deutschland, Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Rollstuhl-Bild auf blauem P-Schild)

Ein Auto parkt, die Tür geht auf, eine junge, schlanke, sportlich wirkende Frau steigt aus dem Auto und macht sich auf, zu einem gemütlichen Stadtbummel...
Gaffende Passanten bleiben stehen, schütteln den Kopf und suchen den blauen Berechtigungsausweis an der Frontscheibe ?( "die sitzt nicht im Rollstuhl, ist jung und schlank, den Ausweis hat sie wohl ihrem Opa geklaut" :D

Das Weltbild so einiger Mitmenschen ist ganz klar und einfach.

Ganz liebe Grüße
Lilly

4

Freitag, 14. Februar 2014, 13:43

Von Cello

Hallo Lilly,



erstmal Glückwunsch zu Deinem neuen Parkplatz, er steht Dir zu und erleichtert
so Deinen Alltag. Das Geschwätz der anderen sollte Dich nicht wirklich
interessieren, schließlich ist es Ihnen auch egal, wenn Du auf Grund Deiner
Erkrankung gar nicht mehr arbeiten könntest.



Als ich seiner Zeit, meinen GDB neu einstufen lassen musste, wurde mir nach
einem Widerspruch die SGB 100 G, aG, B zuerkannt. Seit Feb. 2014 hab ich diesen
nun unbefristet. Das bedeutet, ich kann auf den öffentlichen. Behindertenparkplätzen
parken. Das ist für mich eine absolute Lebenserleichterung.

Leider muss auch ich mir giftige Blicke von Passanten gefallen lassen, dann
suchen diese förmlich nach meinem blauen Teil an der Frontschreibe, schütteln
unverständig den Kopf und gehen weiter. ....
LG Carina

3

Donnerstag, 6. Februar 2014, 17:28

Von Lilly

Hallo Pivi,

vielen Dank für deine Antwort. Du hast völlig recht. Freuen über das, was man kann und erreicht hat und die Parkplatz-Neider links liegen lassen 8)

Ich bin schon dabei, mir ein dickes Fell zuzulegen, aber manchmal habe ich leider noch spontanen Haarausfall ;)

Es gibt doch so einen Alter-Simulationsanzug, einen NYHA III - Simulationsanzug würde ich auch nicht schlecht finden. Manche sollten da mal reinschlüpfen...


LG Lilly